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Urteil in Prozess gegen Frankfurter Ex-Oberbürgermeister Feldmann erst am Freitag
Das für Mittwoch erwartete Urteil im Korruptionsprozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Frankfurt am Main, Peter Feldmann (SPD), ist auf Freitag verschoben worden. Der Vorsitzende Richter Werner Gröschel legte diesen Termin bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht fest. Zuvor hatte Feldmanns Verteidiger David Hofferbert sein in der vergangenen Woche unterbrochenes Plädoyer zusammengefasst.
In seinem sogenannten letzten Wort wies Feldmann die gegen ihn erhobenen Vorwürfe erneut zurück. "Ich habe in keine Kasse gegriffen, ich bin nicht korrupt", sagte er. "Es gab keine unzulässige Einflussnahme meinerseits." Er bereue, nicht genug auf sein Umfeld geachtet zu haben. Anschließend entschuldigte sich der 64-Jährige bei seiner Exfrau und der gemeinsamen Tochter für Aussagen, die er während des Prozesses getätigt hatte. Dabei versagte ihm für einen kurzen Moment die Stimme.
Er sei von der ordnungsgemäßen Arbeit seiner früheren Ehefrau und ihrer Qualifikation für die Kitaleitung ausgegangen. Ihre "interkulturelle Kompetenz" habe bei der Einstellung im Vordergrund gestanden. Quereinsteiger seien "durchaus üblich". Von einer unzulässigen Einflussnahme der damaligen Verantwortlichen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sei er niemals ausgegangen. "Hätte ich einen unzulässigen Einfluss bemerkt, hätte ich mit Härte reagiert", sagte er.
Die Vorwürfe hätten ihm "vier Jahre Dauerstress" verursacht sowie ihn seinen "fantastischen Job gekostet". Er forderte einen Freispruch. Die Höchststrafe habe er durch die mediale Vorverurteilung und den Verlust seines Amts bereits erhalten. Für den Fall, dass das Gericht ihn doch verurteilen wolle, bat er darum, die Tagessätze einer eventuellen Geldstrafe um die Hälfte zu reduzieren. Im Zusammenhang mit einer Affäre um überhöhte Gehälter und Betrugsvorwürfe bei der AWO wirft die Anklage dem 64-Jährigen Vorteilsannahme vor.
Feldmanns frühere Lebensgefährtin und spätere Ehefrau soll als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita zu viel Geld und einen Dienstwagen erhalten haben. Das Arbeitsverhältnis soll ab 2014 aufgrund seiner damaligen Stellung als Oberbürgermeister geschlossen worden sein. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe, Feldmanns Verteidigung forderte in ihrem ersten Plädoyer einen Freispruch. Im November war der 64-Jährige in einem Bürgerentscheid als Oberbürgermeister abgewählt worden. Eine Neuwahl ist für März angesetzt.
A.Ruiz--AT