-
Düngemittel-Deal: Trump will Kalisalz aus Belarus statt aus Kanada kaufen
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein
-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
-
"Bin ein Arbeiter: Wagner legt in Hannover los
-
Kreml zu CDU-Wahlpleiten: Deutsche suchen nach "Alternative" zur Regierung
-
Samlingen Haupt: Vad pengar avslöjar om oss människor
-
Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Berlin begonnen
-
Haupt Koleksiyonu: Paranın Biz İnsanlar Hakkında Anlattıkları
-
DFB: Letztes adidas-trikot am 3. November
-
हॉप्त् कलेक्शन: पैसा हमारे बारे में एक इंसान के रूप में क्या प्रकट करता है
Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel
Die Bundeswehr darf Beförderungen zum Stabsfeldwebel vorerst weiter aussetzen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wies nach Angaben vom Dienstag insgesamt 22 Eilanträge von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr zurück. Diese wollten erreichen, dass freie Stellen für Stabsfeldwebel freigehalten werden. Hintergrund ist eine von der Bundeswehr eingeleitete Neuausrichtung der Beförderungspraxis, welche die bisherige Kopplung der Beförderung an eine 16-jährige Mindestdienstzeit aufgibt.
Den zeitweiligen Beförderungsstopp bis zur Einrichtung eines neuen Konzepts hatte das Bundesverteidigungsministerium mit gerichtlichen Vorgaben begründet. Der Rechtsprechung zufolge sei die frühere Praxis, Beförderungen zum Stabsfeldwebel - dem zweithöchsten Unteroffiziersdienstgrad der Bundeswehr - von einer Mindestdienstzeit von 16 Jahren abhängig zu machen, mit dem Leistungsprinzip nicht vereinbar. Dieses verlange Auswahlentscheidungen nach Eignung, Befähigung und Leistung.
Nach einer Verfügung des Ministeriums vom Mai werden Beförderungen zum Stabsfeldwebel vorerst nur noch vorgenommen, wenn sie bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sind. Mehrere Feldwebel gingen gerichtlich dagegen vor, blieben aber erfolglos. Auch ihre Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht hatten keinen Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte zur Begründung, dass die Verfahren keine Eilbedürftigkeit mehr hätten. Alle Beförderungen bis einschließlich Juni seien bereits abgeschlossen. Zudem sei die Verfügung des Verteidigungsministeriums vom "Organisationsermessen des Dienstherrn" gedeckt, hieß es. Sie sei sachlich gerechtfertigt, weil das Ministerium ein neues Konzept zur Beförderung in das Amt des Stabsfeldwebels erstellen müsse. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
E.Rodriguez--AT