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Mann mit Nagelschere getötet: Dauerhafte Unterbringung in Niedersachsen
Weil er einen Mann mit einer Nagelschere tötete, hat das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig für einen 27-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Demnach sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass der Mann sich im Dezember in Braunschweig gewaltsam Zutritt zum Haus des Opfers verschafft hatte.
Dabei klingelte er und weckte die Hauseigentümer. Der Mann stand auf und ging in den Flur. Beim Öffnen der Wohnungstür griff der 27-Jährige den Mann mit einer Nagelschere an.
Anschließend schlug und würgte er ihn. Bei dem Angriff mit der Nagelschere durchtrennte der 27-Jährige die linke Halsschlagader teils und die Luftröhre ganz. Der Mann erlag seinen Verletzungen.
Die Frau des Opfers, die sich bis dahin im Schlafzimmer aufgehalten hatte, eilte ihrem Mann zur Hilfe. Ihr schlug der 27-Jährige mehrfach ins Gesicht. Täter und Opfer kannten sich zuvor nicht.
A.Williams--AT