-
Comeback in Wimbledon: Williams kämpft vergeblich
-
NBA: James setzt Karriere fort und verlässt die Lakers
-
Undav findet klare Worte: "Haben Deutschland enttäuscht"
-
Dreijähriger sechs Tage nach Erdbeben in Venezuela gerettet
-
Nusa und Haaland treffen: Norwegen erreicht WM-Achtelfinale
-
Lys, Siegemund und Seidel raus: Schwächste Bilanz seit 2008
-
Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes nach tödlichen Schüssen in Stade
-
Mit viel Mühe und starken Nerven: Zverev in Runde zwei
-
Merkel-Bildnis für Porträt-Galerie im Kanzleramt präsentiert
-
Staatsbürgerschaftsrecht: Schlappe für Trump vor Oberstem US-Gericht
-
Merkel-Porträt für Porträt-Galerie des Kanzleramts präsentiert
-
Uganda: Mitarbeiter von Elektro-Motorradbauer werfen Vorgesetzten Misshandlung vor
-
Französische Nationalversammlung macht Weg für Sterbehilfe frei
-
Großbritannien will Asylsuchende künftig an Kosten für Unterhalt beteiligen
-
Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA
-
Neuendorf über Nagelsmann: "Nicht zur Tagesordnung übergehen"
-
"Unvorbereitet" in die Hitzewelle: Grüne stellen Misstrauensantrag gegen Regierung
-
Berliner Gericht bestätigt deutsches Sendeverbot für russischen Sender RT
-
Untersuchung: Rekordzahl neuer Millionäre weltweit im vergangenen Jahr
-
Oberstes US-Gericht kippt Trump-Plan für eingeschränkte Staatsbürgerschaft
-
Veterinäramt rettet in Erfurt 93 Brieftauben vor Verdursten
-
Heimkehr nach Spanien: Grimaldo-Transfer zu Atlético perfekt
-
Tausende fordern in Südafrika bei Protesten Ausweisung illegaler Migranten
-
Großbritannien investiert 300 Milliarden Pfund in Verteidigung bis 2030
-
18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft
-
Netzagentur: DB soll Fernzug-Konkurrenz mehr Platz einräumen
-
Dobrindt skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren - Verfassungsschutz behält Partei im Visier
-
Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen
-
Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt
-
Zwei Tote bei Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt - 62-Jährige festgenommen
-
Premiere in Wimbledon: Hanfmann erstmals in Runde zwei
-
Verfassungsschutz: Deutschland durch Angriffe von innen und außen unter Druck
-
US-Gesandte zu Iran-Gesprächen in Katar - Iran mit "Experten-Delegation" in Doha
-
Vermutlich über 58.000 Gebäude in Venezuela zerstört - Noch zehntausende Vermisste
-
Mutmaßlich "Krieg des Terrors" in Rumänien geplant: Festgenommener in Untersuchungshaft
-
Paketbombe in Monaco: Justiz geht von Mordversuch an Geschäftsmann mit ukrainischen Wurzeln aus
-
Vor Koalitionsausschuss: Forderung nach Ergebnissen - "aber bitte keine Hektik"
-
Inflation schwächt sich im Juni auf 2,3 Prozent ab
-
Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel
-
Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen
-
Untersuchung: E-Autos nicht unfallanfälliger als Verbrenner
-
Anklage in Berlin: Bande soll rund 60 Millionen Euro gewaschen haben
-
Dobrindt bekräftigt Skepsis zu AfD-Verbotsverfahren
-
Mehr als eine Million Ausländer in Spanien stellen Antrag auf Aufenthaltstitel
-
Frust über deutsches WM-Aus: Fan zerstört Fernseher vor Bar in Bremerhaven
-
Paketbombe in Monaco: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordversuchs
-
Termine gegen Bezahlung: Anklage gegen Mitarbeiterin von Berliner Einwanderungsamt
-
Hakenkreuz an queerem Zentrum in Mönchengladbach: Drei Verdächtige ermittelt
-
Mann mit Nagelschere getötet: Dauerhafte Unterbringung in Niedersachsen
-
Erträge aus Rundfunkbeitrag 2025 leicht gesunken
Arbeitgeber müssen Resturlaub gegebenenfalls über Jahre nachzahlen
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten rechtzeitig darauf hinweisen, wenn noch offener Urlaub zu verfallen droht. Ohne einen solchen Hinweis verjähren Urlaubsansprüche auch in Altfällen nicht, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied (Az: 9 AZR 266/20). Nach einem weiteren Urteil gilt dies auch nach lang andauernder Krankheit, wenn der oder die Beschäftigte die Arbeit vor Ende März des übernächsten Jahres wieder aufgenommen hat (Az: 9 AZR 245/19).
Klägerin im ersten Fall ist eine Steuerfachangestellte aus dem Rheinland. Bei Beendigung ihres gut 20-jährigen Arbeitsverhältnisses waren zuletzt noch 90 Urlaubstage offen.
Der Arbeitgeber zahlte 3200 Euro für 14 Urlaubstage, der restliche Urlaub sei spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Kalenderjahren verjährt. Wie schon das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach ihr nun auch das BAG 17.400 Euro für weitere 76 Tage zu.
Laut Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaubsanspruch zum Jahresende oder spätestens am 31. März des Folgejahres. Nach lang andauernder Krankheit gilt nach bisheriger BAG-Rechtsprechung eine Frist bis Ende März des übernächsten Jahres.
Hintergrund der neuen Rechtsprechung sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg aus dem Jahr 2018 und vom September dieses Jahres. Danach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen.
Schon 2019 hatte dazu das BAG entschieden, dass die gesetzlichen Verfallsfristen ohne einen solchen Hinweis nicht greifen. Nun urteilte das BAG, dass dies auch für die gesetzliche Verjährung gilt. Der Verweis hierauf helfe den Arbeitgebern daher nicht.
Auch das Argument der Arbeitgeber, dass sie vor den EuGH-Urteilen ihre Hinweispflicht noch gar nicht kennen konnten, ließ das BAG mit Blick auf die Vorgaben aus Luxemburg nicht gelten. Der EuGH habe die Wirkung seiner Urteile nicht auf die Zukunft beschränkt.
Im zweiten Fall sprach das BAG daher einem Frachtfahrer am Frankfurter Flughafen weitere Urlaubsabgeltung zu. Krankheitsbedingt konnte er fast fünf Jahre lang seinen Urlaub nicht nehmen. Das BAG entschied, dass ohne Arbeitgeberhinweis auch hier die gesetzliche Verjährung nicht greift. Allerdings verfällt der Urlaub Ende März des übernächsten Jahres, soweit der Arbeitnehmer wegen seiner Erkrankung auch mit Arbeitgeberaufforderung den Urlaub innerhalb dieser Frist nicht mehr hätte nehmen können.
Nach einem BAG-Urteil aus dem Jahr 2019 können Arbeitgeber ihre Hinweispflicht vergleichbar einfach erfüllen. Danach reicht ein Hinweis jeweils zu Jahresbeginn aus, welcher Urlaubsanspruch für das neue Jahr entstanden ist und dass der Arbeitnehmer diesen bis Jahresende nehmen soll.
T.Perez--AT