-
Comeback in Wimbledon: Williams kämpft vergeblich
-
NBA: James setzt Karriere fort und verlässt die Lakers
-
Undav findet klare Worte: "Haben Deutschland enttäuscht"
-
Dreijähriger sechs Tage nach Erdbeben in Venezuela gerettet
-
Nusa und Haaland treffen: Norwegen erreicht WM-Achtelfinale
-
Lys, Siegemund und Seidel raus: Schwächste Bilanz seit 2008
-
Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes nach tödlichen Schüssen in Stade
-
Mit viel Mühe und starken Nerven: Zverev in Runde zwei
-
Merkel-Bildnis für Porträt-Galerie im Kanzleramt präsentiert
-
Staatsbürgerschaftsrecht: Schlappe für Trump vor Oberstem US-Gericht
-
Merkel-Porträt für Porträt-Galerie des Kanzleramts präsentiert
-
Uganda: Mitarbeiter von Elektro-Motorradbauer werfen Vorgesetzten Misshandlung vor
-
Französische Nationalversammlung macht Weg für Sterbehilfe frei
-
Großbritannien will Asylsuchende künftig an Kosten für Unterhalt beteiligen
-
Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA
-
Neuendorf über Nagelsmann: "Nicht zur Tagesordnung übergehen"
-
"Unvorbereitet" in die Hitzewelle: Grüne stellen Misstrauensantrag gegen Regierung
-
Berliner Gericht bestätigt deutsches Sendeverbot für russischen Sender RT
-
Untersuchung: Rekordzahl neuer Millionäre weltweit im vergangenen Jahr
-
Oberstes US-Gericht kippt Trump-Plan für eingeschränkte Staatsbürgerschaft
-
Veterinäramt rettet in Erfurt 93 Brieftauben vor Verdursten
-
Heimkehr nach Spanien: Grimaldo-Transfer zu Atlético perfekt
-
Tausende fordern in Südafrika bei Protesten Ausweisung illegaler Migranten
-
Großbritannien investiert 300 Milliarden Pfund in Verteidigung bis 2030
-
18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft
-
Netzagentur: DB soll Fernzug-Konkurrenz mehr Platz einräumen
-
Dobrindt skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren - Verfassungsschutz behält Partei im Visier
-
Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen
-
Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt
-
Zwei Tote bei Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt - 62-Jährige festgenommen
-
Premiere in Wimbledon: Hanfmann erstmals in Runde zwei
-
Verfassungsschutz: Deutschland durch Angriffe von innen und außen unter Druck
-
US-Gesandte zu Iran-Gesprächen in Katar - Iran mit "Experten-Delegation" in Doha
-
Vermutlich über 58.000 Gebäude in Venezuela zerstört - Noch zehntausende Vermisste
-
Mutmaßlich "Krieg des Terrors" in Rumänien geplant: Festgenommener in Untersuchungshaft
-
Paketbombe in Monaco: Justiz geht von Mordversuch an Geschäftsmann mit ukrainischen Wurzeln aus
-
Vor Koalitionsausschuss: Forderung nach Ergebnissen - "aber bitte keine Hektik"
-
Inflation schwächt sich im Juni auf 2,3 Prozent ab
-
Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel
-
Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen
-
Untersuchung: E-Autos nicht unfallanfälliger als Verbrenner
-
Anklage in Berlin: Bande soll rund 60 Millionen Euro gewaschen haben
-
Dobrindt bekräftigt Skepsis zu AfD-Verbotsverfahren
-
Mehr als eine Million Ausländer in Spanien stellen Antrag auf Aufenthaltstitel
-
Frust über deutsches WM-Aus: Fan zerstört Fernseher vor Bar in Bremerhaven
-
Paketbombe in Monaco: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordversuchs
-
Termine gegen Bezahlung: Anklage gegen Mitarbeiterin von Berliner Einwanderungsamt
-
Hakenkreuz an queerem Zentrum in Mönchengladbach: Drei Verdächtige ermittelt
-
Mann mit Nagelschere getötet: Dauerhafte Unterbringung in Niedersachsen
-
Erträge aus Rundfunkbeitrag 2025 leicht gesunken
Bundesverfassungsgericht verhandelt über umstrittene Daten-Software für Polizei
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich am Dienstag mit der schwierigen Balance zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der persönlichen Daten beschäftigt. Konkret musste sich das Gericht die Frage stellen, welche Methoden erlaubt werden dürfen, um Straftaten vorzubeugen. Der Erste Senat verhandelte über Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen in Hessen und Hamburg, die vorsehen, dass die Polizei mithilfe einer Software Daten analysieren und so Zusammenhänge zwischen Menschen oder Organisationen herstellen kann. (Az. 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)
In Hamburg wird eine solche Software noch nicht genutzt, das entsprechende Gesetz macht ihren Einsatz aber möglich. In Hessen ist die Software dagegen schon im Einsatz. Sie heißt dort "Hessendata" und stammt von der US-Firma Palantir. Schon der Hersteller wird von Datenschützerinnen und Datenschützern kritisiert.
In diese Software könnten die deutschen Nutzer eben nur teilweise hineinblicken, sagte etwa Constanze Kurz vom Chaos Computer Club, die als Expertin nach Karlsruhe geladen war. Das Land Hessen betonte dagegen, das Programm laufe auf Servern der hessischen Polizei und im gesicherten Polizeinetz, es habe keine Verbindung zum Internet.
Vor das Bundesverfassungsgericht zogen sowohl Einzelne wie etwa Anwältinnen und Journalisten als auch Vertreter verschiedener Organisationen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert die Beschwerden. Sie erklärte vor der Verhandlung, erreichen zu wollen, "dass für den Einsatz komplexer Auswertungssoftware durch die Polizei strenge Maßstäbe aufgestellt werden".
Die Regelungen sehen derzeit vor, dass die Software ausschließlich zur Vorbeugung schwerer Straftaten und zur Abwehr bestimmter großer Gefahren genutzt werden darf. Die Verfassungsbeschwerden richten sich nur gegen den vorbeugenden Einsatz. Sie machen unter anderem geltend, dass komplette Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten und dass möglicherweise Unbeteiligte - die etwa zufällig an einem Ort waren - ins Visier der Polizei geraten könnten.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht die Regelungen ebenfalls kritisch, wie er vor Gericht erläuterte. Unter anderem gab er zu bedenken, dass Zeugen abgeschreckt werden könnten, wenn ihre Daten später möglicherweise bei Suchen mithilfe der Software auftauchten. Das System sei auch anfällig für Fehler und Diskriminierung.
Als Beispiel nannte Kelber die Niederlande. Dort warfen die Steuerbehörden tausenden Eltern zu Unrecht Betrug bei Kinderbeihilfen vor, unter anderem weil das Merkmal der doppelten Staatsbürgerschaft als relevant angesehen wurde - obwohl die Betroffenen nichts falsch gemacht hatten.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) argumentierte in Karlsruhe dagegen, dass die Software einen "immensen Mehrwert" bei der Abwehr von Gefahren wie etwa Anschlägen biete. "Wir wollen die Menschen mit modernen und zeitgemäßen Mitteln schützen, bevor sich eine Gefahr realisiert", sagte er. Ähnlich sah es Arne Schwoch vom Hamburger Landeskriminalamt. Er verwies darauf, dass der Zeitfaktor bei Ermittlungen eine große Rolle spiele.
Ob die Gesetze verfassungsgemäß sind, muss nun das Bundesverfassungsgericht beraten. Die Verhandlung sollte noch bis Dienstagabend dauern. Das spätere Urteil dürfte nicht nur auf Hessen und Hamburg Auswirkungen haben: Auch in Nordrhein-Westfalen wird die Software seit Kurzem eingesetzt, dagegen liegt eine weitere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Andere Länder prüfen die Möglichkeiten. Ein Urteil zu den Regelungen in Hessen und Hamburg dürfte erst in einigen Monaten fallen.
O.Brown--AT