-
Jubel mit Deschamps: Frankreich lässt Schweden keine Chance
-
Vor Koalitionsausschuss: Kirchen gegen weitere Kürzungen bei Entwicklungshilfe
-
Nach WM-Aus: Koeman tritt als Bondscoach zurück
-
Nachfolge von Bosnien-Beauftragten Schmidt: US-Diplomat geschäftsführend ernannt
-
Hummels: "Es muss sich auf der Trainerposition etwas ändern"
-
Comeback in Wimbledon: Williams kämpft vergeblich
-
NBA: James setzt Karriere fort und verlässt die Lakers
-
Undav findet klare Worte: "Haben Deutschland enttäuscht"
-
Dreijähriger sechs Tage nach Erdbeben in Venezuela gerettet
-
Nusa und Haaland treffen: Norwegen erreicht WM-Achtelfinale
-
Lys, Siegemund und Seidel raus: Schwächste Bilanz seit 2008
-
Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes nach tödlichen Schüssen in Stade
-
Mit viel Mühe und starken Nerven: Zverev in Runde zwei
-
Merkel-Bildnis für Porträt-Galerie im Kanzleramt präsentiert
-
Staatsbürgerschaftsrecht: Schlappe für Trump vor Oberstem US-Gericht
-
Merkel-Porträt für Porträt-Galerie des Kanzleramts präsentiert
-
Uganda: Mitarbeiter von Elektro-Motorradbauer werfen Vorgesetzten Misshandlung vor
-
Französische Nationalversammlung macht Weg für Sterbehilfe frei
-
Großbritannien will Asylsuchende künftig an Kosten für Unterhalt beteiligen
-
Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA
-
Neuendorf über Nagelsmann: "Nicht zur Tagesordnung übergehen"
-
"Unvorbereitet" in die Hitzewelle: Grüne stellen Misstrauensantrag gegen Regierung
-
Berliner Gericht bestätigt deutsches Sendeverbot für russischen Sender RT
-
Untersuchung: Rekordzahl neuer Millionäre weltweit im vergangenen Jahr
-
Oberstes US-Gericht kippt Trump-Plan für eingeschränkte Staatsbürgerschaft
-
Veterinäramt rettet in Erfurt 93 Brieftauben vor Verdursten
-
Heimkehr nach Spanien: Grimaldo-Transfer zu Atlético perfekt
-
Tausende fordern in Südafrika bei Protesten Ausweisung illegaler Migranten
-
Großbritannien investiert 300 Milliarden Pfund in Verteidigung bis 2030
-
18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft
-
Netzagentur: DB soll Fernzug-Konkurrenz mehr Platz einräumen
-
Dobrindt skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren - Verfassungsschutz behält Partei im Visier
-
Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen
-
Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt
-
Zwei Tote bei Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt - 62-Jährige festgenommen
-
Premiere in Wimbledon: Hanfmann erstmals in Runde zwei
-
Verfassungsschutz: Deutschland durch Angriffe von innen und außen unter Druck
-
US-Gesandte zu Iran-Gesprächen in Katar - Iran mit "Experten-Delegation" in Doha
-
Vermutlich über 58.000 Gebäude in Venezuela zerstört - Noch zehntausende Vermisste
-
Mutmaßlich "Krieg des Terrors" in Rumänien geplant: Festgenommener in Untersuchungshaft
-
Paketbombe in Monaco: Justiz geht von Mordversuch an Geschäftsmann mit ukrainischen Wurzeln aus
-
Vor Koalitionsausschuss: Forderung nach Ergebnissen - "aber bitte keine Hektik"
-
Inflation schwächt sich im Juni auf 2,3 Prozent ab
-
Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel
-
Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen
-
Untersuchung: E-Autos nicht unfallanfälliger als Verbrenner
-
Anklage in Berlin: Bande soll rund 60 Millionen Euro gewaschen haben
-
Dobrindt bekräftigt Skepsis zu AfD-Verbotsverfahren
-
Mehr als eine Million Ausländer in Spanien stellen Antrag auf Aufenthaltstitel
-
Frust über deutsches WM-Aus: Fan zerstört Fernseher vor Bar in Bremerhaven
Deutsche Regelung zu Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte in einer ersten Reaktion an, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung "zügig und endgültig" aus dem Gesetz zu streichen. (Az. C-793/19 und C-794/19)
Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, erklärte der EuGH. Wenn die nationale Sicherheit aktuell oder vorhersehbar ernsthaft bedroht sei, dürften Verkehrs- und Standortdaten der Bürgerinnen und Bürger vorübergehend gespeichert werden. Eine solche Anordnung müsse aber gerichtlich oder von einer unabhängigen Behörde kontrolliert werden.
Zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit dürften Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten zu speichern, die etwa geografisch oder auf bestimmte Kategorien eingegrenzt würden.
"Klare und präzise Regeln" müssten dabei sicherstellen, dass die Voraussetzungen eingehalten würden. Außerdem müsse sichergestellt sein, "dass die Betroffenen über wirksame Garantien zum Schutz vor Missbrauchsrisiken verfügen", sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts bei der Urteilsverkündung.
In Deutschland wird seit Langem über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Die Bundesregierung vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag, Regelungen so auszugestalten, dass "Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können". Justizminister Buschmann favorisiert eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung. Bei ihr werden Verbindungsdaten nur bei einem konkreten Anlass und auf richterliche Anordnung hin gespeichert.
Neben der FDP begrüßten auch die Grünen das EuGH-Urteil: "Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte", erklärten die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz und Helge Limburg.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz, forderte, Spielräume müssten "vor allem zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen genutzt werden". Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erklärte, bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sei "die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Anschlussinhabern oft der einzige Ansatz unserer Ermittler".
Auch die Gewerkschaft der Polizei forderte die Bundesregierung auf, "eine für die Ermittlungsbehörden praxistaugliche Vorratsdatenspeicherung zu vereinbaren". Gesetzgeberische Spielräume seien vorhanden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft bedauerte das EuGH-Urteil. "Die polizeiliche Ermittlungsarbeit wird mit diesem Urteil erschwert", erklärte ihr Bundesvorsitzender Rainer Wendt.
Der Telekommunikationsbranchenverband Bitkom teilte dagegen mit, es sei sinnlos, "sich weiterhin an diesem Instrument der anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten abzuarbeiten". Die Politik sei aufgefordert, "andere und zwar gesetzeskonforme Möglichkeiten der digitalen Forensik zu nutzen".
Die aktuelle Regelung stammt von 2015, wird aber seit 2017 nicht mehr angewandt. Demnach müssen Telekommunikationsanbieter bestimmte Telefon- und Internetdaten ihrer Nutzerinnen und Nutzer vier oder zehn Wochen lang speichern. Ermittler sollen unter Umständen sehen können, wer mit wem wann telefonierte oder SMS austauschte, in welcher Funkzelle ein Handy eingeloggt war oder mit welcher IP-Adresse wie lange im Internet gesurft wurde.
Aus diesen Daten könnten aber sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben gezogen werden, erklärte der EuGH. Es handle sich um einen Eingriff in die Grundrechte, der gerechtfertigt werden müsse, was die aktuelle Regelung nicht leiste. Der EuGH betonte, dass er mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung bestätige. Auch eine französische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Marktmissbrauch und Insiderhandel erklärte er am Dienstag für rechtswidrig.
Ein weitergehendes früheres Gesetz in Deutschland war 2010 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekippt worden. 2014 erklärte der EuGH die zugrunde liegende europäische Richtlinie selbst für nichtig. Gegen das Gesetz von 2015 klagten die Telekommunikationsanbieter Telekom und Spacenet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte das Verfahren aus und legte die Frage nach der Rechtmäßigkeit dem EuGH vor.
P.Hernandez--AT