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Epstein-Affäre: US-Gericht ordert Aktenfreigabe zu Komplizin Maxwell an
In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein Gericht die Freigabe von Akten über dessen Komplizin Ghislaine Maxwell ermöglicht. Der New Yorker Bundesrichter Paul Engelmayer ordnete am Dienstag an, die Protokolle eines großen Geschworenengerichts (Grand Jury) zu Maxwell zu veröffentlichen.
Der Richter begründete dies mit dem Epstein-Akten-Transparenzgesetz (Efta), das der US-Kongress im November beschlossen hatte und das mit der Unterschrift von US-Präsident Donald Trump in Kraft trat.
Es sieht vor, dass das US-Justizministerium bis zum 19. Dezember "alle nicht als geheim eingestuften Aufzeichnungen, Dokumente, Mitteilungen und Ermittlungsmaterialien" im Fall Epstein veröffentlichen soll. Ausgenommen sind Akten zu laufenden Ermittlungen oder solche, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen.
Am Freitag hatte ein Gericht in Florida bereits die Freigabe von Epstein-Akten aus dem US-Bundesstaat angeordnet. Der verurteilte Sexualstraftäter Epstein war 2019 erhängt in seiner Gefängniszelle in New York aufgefunden worden. Ihm wurde vorgeworfen, zahlreiche Mädchen und junge Frauen missbraucht und Prominenten zugeführt zu haben. Seine Komplizin Maxwell sitzt wegen Sexhandels mit Minderjährigen und weiterer Vergehen eine 20-jährige Haftstrafe ab.
Trump ist in dem Fall unter Druck geraten, weil er engere Beziehungen zu Epstein abstreitet. Fotos sowie Emails von Epstein und andere Dokumente legen allerdings das Gegenteil nahe. Ein persönliches Fehlverhalten wurde Trump in dem Fall nie nachgewiesen.
T.Perez--AT