-
Bundestag soll Freitag über Neuauflage des Tankrabatts abstimmen
-
Berlin: Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schusswaffenhandels
-
Urkunde bei UNO hinterlegt: Deutschland tritt UN-Hochseeschutzabkommen bei
-
Grüne fordern von Linkspartei "Klarheit" bei Antisemitismus und Rauswurf Kocaks
-
Thüringer SPD-Chef Maier gibt Amt auf - Kritik an Bundespartei
-
OECD hebt Wachstumsprognose für Deutschland 2026 auf 1,1 Prozent an
-
Erste Urteile in Prozess um riesiges Waffenarsenal in Wuppertal gefallen
-
Kimmich: Fans sollen "stolz auf Deutschland sein"
-
Absturz von Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem: Ermittlungen zu Ursache laufen
-
Landtagswahlumfrage für Nordrhein-Westfalen: CDU weiter vorn - AfD legt zu
-
US-geführte Anti-Drogen-Initiative unterstützt Sanktionen gegen 24 kriminelle Netzwerke
-
Nordsee 2025 so warm wie nie - stärkster Eiswinter an Küsten seit 15 Jahren
-
DLRG: 101 Badetote allein im Juni - im Sommer mehr Badetote als im Vorjahr
-
Trump und Venezuelas Übergangspräsidentin in New York erstmals zu Gespräch zusammengetroffen
-
UN-Generaldebatte: Israel weist Macron-Äußerungen über Westjordanland als "grotesk" zurück
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Stefan Haupt vereinbaren Kooperation für legendäre Kunstsammlung in Rumänien
-
Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa
-
Bayern-Frauen nach Dämpfer enttäuscht, aber "stolz"
-
Klopp-Debüt: ter Stegen zurück, Kimmich zentral - Treus Chance?
-
UN-Generaldebatte: Reden von Irans Präsident Peseschkian und Selenskyj erwartet
-
Außergewöhnliche Ehre: Trump empfängt Xi am Flughafen persönlich zum Staatsbesuch
-
Marokkaner wählen neues Parlament
-
Bundestag befragt Pistorius und Linnemann und berät Gesetz gegen K.O.-Tropfen
-
Trump gibt neue Gespräche zwischen USA und Iran bekannt - Witkoff "zuversichtlich"
-
Los Angeles: "Star Wars"-Museum von George Lucas öffnet seine Pforten
-
Selenskyj: Kiew zu Ende von Angriffen auf Energieanlagen bereit - bei Zusage aus Moskau
-
Trump: USA und Iran sprechen in New York drei Stunden miteinander
-
Israel: Rechtsextremist Ben Gvir will nach Wahlen Verteidigungsminister werden
-
Nach 2:0-Führung: Wamser ernüchtert die Bayern-Frauen
-
Hohe Spritpreise und Dürre: Moldau verhängt Notstand in Energie- und Wassersektor
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
-
DOSB: Kommission sieht München dicht vor Köln/Rhein-Ruhr
-
Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt
-
EU verlängert Russland-Sanktionen um drei Jahre und streicht zwei Oligarchen von Liste
-
Trump unterzeichnet Sicherheitsabkommen mit Dänemark und Grönland
-
Pilot bei Absturz von F-16-Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem verletzt
-
Trump ruft Mitgliedstaaten zu Abkehr von Internationalem Strafgerichtshof auf
-
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
Bundesverfassungsgericht: Verdächtiger in 41 Jahre altem Mordfall bleibt auf freiem Fuß
Der Verdächtige im 41 Jahre alten Mordfall Frederike von Möhlmann aus Niedersachsen muss weiter nicht in Untersuchungshaft, wenn er an seinem Wohnort bleibt und sich regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft meldet. Das Bundesverfassungsgericht verlängerte die Außervollzugsetzung des Haftbefehls, wie es am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Noch nicht entschieden ist, ob das Verfahren gegen den bereits einmal freigesprochenen Mann wieder aufgenommen werden darf - das Gericht prüft eine entsprechende Gesetzesänderung aus dem vergangenen Jahr. (Az. 2 BvR 900/22)
Die 17-jährige Frederike wurde 1981 nach einer Chorprobe in der Nähe von Celle vergewaltigt und getötet. Der Tatverdächtige Ismet H. war schon damals verdächtig. Er wurde aber 1983 freigesprochen, weil seine Schuld nicht bewiesen werden konnte. Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte viele Jahre um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 2012 ergab dann ein molekulargenetisches Gutachten, dass eine DNA-Spur an der Kleidung der Getöteten von H. stammen könnte.
Mithilfe einer von zehntausenden Menschen unterschriebenen Onlinepetition drang der Vater darauf, dass das Strafrecht geändert werden sollte, so dass H. noch einmal vor Gericht käme. Ende vergangenen Jahres trat nach vielen politischen Diskussionen tatsächlich eine Gesetzesänderung in Kraft.
Demnach kann ein Verfahren gegen einen bereits rechtskräftig Freigesprochenen wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweismittel es sehr wahrscheinlich machen, dass er wegen Mordes, Völkermordes, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden würde.
Die Regelung ist umstritten, weil das Grundgesetz es verbietet, jemanden wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen. Das Landgericht Verden hatte jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es ordnete im Februar an, dass das Verfahren wiederaufgenommen werden darf und der Verdächtige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft kommt. Das Oberlandesgericht Celle wies eine Beschwerde dagegen zurück.
Der Verdächtige H. reichte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde ein, um die Wiederaufnahme seines Verfahrens nach der neuen Regelung in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Gleichzeitig beantragte er im Eilverfahren, den Haftbefehl vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit hatte er bereits im Juli teilweise Erfolg. Das Gericht ordnete an, dass er unter Auflagen vorläufig aus der Untersuchungshaft freikommen solle.
Dies wurde nun für höchstens sechs Monate verlängert, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Das Gericht muss klären, ob die Neuregelung im Strafgesetzbuch verfassungsgemäß ist. Sollte dies der Fall sein, könnte H. in Verden der Prozess gemacht werden.
J.Gomez--AT