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Bewährungs- und Geldstrafen in Prozess um verbotene Neonazigruppe Blood & Honour
In einem Prozess wegen der illegalen Fortführung der verbotenen Neonaziorganisation Blood & Honour hat das Landgericht München I neun Männer zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte, erhielten drei Angeklagte unter anderem wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 17 und 22 Monaten auf Bewährung.
Gegen weitere drei Angeklagte wurden wegen verschiedener Delikte Bewährungsstrafen zwischen acht und 13 Monaten verhängt. Weitere drei Angeklagte wurden wegen ihrer Betätigung in der verbotenen Organisation zu Geldstrafen verurteilt. Ursprünglich waren elf Männer angeklagt, die Verfahren gegen zwei von ihnen wurden aber bereits vor dem Urteil gegen Geldauflagen eingestellt.
Blood & Honour ist in Deutschland seit dem Jahr 2000 verboten. Die rechtsextreme Organisation wurde damals vom Bundesinnenministerium aufgelöst, der Weiterbetrieb ist strafbar. Die Gruppe verfolgte laut Gericht zwischen 2016 und 2018 aber das Ziel, die Strukturen fortzuführen und durch die Vermarktung der szenebekannten "Marke" rechte Ideen zu verbreiten, etwa über Musik-CDs und andere Artikel.
Zugunsten der Angeklagter wurde im Urteil berücksichtigt, dass die verbotene Organisation nur über einen kurzen Zeitraum fortgeführt wurde. Bereits nach Produktion der ersten CD mit rechtsradikalem Liedgut wurden die Aktivitäten laut Gericht behördlich unterbunden. Zudem wertete das Gericht zugunsten der Angeklagten, dass ihre Aktivitäten keine großen Außenwirkungen hatten.
Für den am 20. Juni begonnenen Prozess vor der Staatsschutzkammer waren eigentlich 47 Verhandlungstage bis Anfang Oktober angesetzt. Er endete nun nach einer sogenannten Verständigung zwischen allen Verfahrensbeteiligten bereits nach acht Tagen. Vorausgegangen war eine Einigung auf konkrete Strafrahmen für den Fall, dass die Angeklagten Geständnisse ablegen, was diese taten.
Das nun ergangene Urteil des Landgerichts München I ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Verteidigung der Angeklagten als auch der Generalstaatsanwaltschaft München steht trotz der erfolgten Verständigung nach Gerichtsangaben das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche eingelegt werden müsste.
H.Romero--AT