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Berufung von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro gegen Verurteilung wegen Putschplänen
Die Anwälte des früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro haben Berufung gegen seine Verurteilung wegen Putschplänen zu 27 Jahren Haft eingelegt. In einem Dokument, das die Nachrichtenagentur AFP am Freitag (Ortszeit) einsehen konnte, beantragten sie die Aufhebung des Strafverfahrens und den Freispruch Bolsonaros. Das Oberste Gericht Brasiliens hatte erst am Dienstag entschieden, dass der 70-Jährige sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft habe und daher die gesamte 27-jährige Haftstrafe verbüßen müsse.
Bolsonaros Anwälte argumentierten nun, dass der Ex-Präsident nur von vier Richtern der fünfköpfigen ersten Kammer des Gerichts für schuldig befunden worden war. Sie berufen sich auf die Gegenstimme und fordern, dass das gesamte elfköpfige Gericht die Entscheidung aufhebt. Es war zunächst unklar, ob die Berufung Aussicht auf Erfolg hat.
Das Gericht hatte den ultrarechten Ex-Präsidenten im September wegen eines geplanten Umsturzes zu gut 27 Jahren Gefängnis verurteilt. Bolsonaro, der Brasilien von 2019 bis 2022 regierte, war schuldig gesprochen worden, eine "kriminelle Organisation" angeführt zu haben, die seine 2022 erlittene Wahlniederlage gegen den heutigen linksgerichteten Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva kippen wollte.
Das Oberste Gericht gelangte zu dem Schluss, dass Bolsonaro seine Anhänger zur Erstürmung des Obersten Gerichts, des Präsidentenpalastes und des Kongresses in der Hauptstadt Brasília am 8. Januar 2023 angestiftet hatte. Hunderte Unterstützer waren damals in die Gebäude eingedrungen und hatten dort schwere Verwüstungen angerichtet. Die Szenen der Gewalt erinnerten an den Angriff von Anhängern des damals abgewählten US-Präsidenten Donald Trump auf das Kapitol in Washington zwei Jahre zuvor.
Bolsonaro bezeichnet sich hingegen als unschuldig und als Opfer politischer Verfolgung. Auch US-Präsident Trump spricht von einer "Hexenjagd" und verhängte als Konsequenz Strafzölle gegen Brasilien, von denen allerdings mittlerweile viele rückgängig gemacht wurden.
N.Mitchell--AT