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Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen Untersuchungshaft für Kurdin
Wegen der zwei Jahre andauernden Untersuchungshaft für eine kurdische Politikerin hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei zu Schadensersatz in Höhe von 16.000 Euro verurteilt. Die U-Haft für die heute 60 Jahre alte Aysel Tugluk habe ihr Recht auf Freiheit und Meinungsfreiheit verletzt, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.
Tugluk ist ein ehemaliges Mitglied der Führung der prokurdischen Partei HDP. Sie war im Dezember 2016 wegen ihrer Mitarbeit in einer kurdischen Organisation festgenommen worden, die nach Ansicht der türkischen Justiz Verbindungen zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hatte. 2018 wurde sie wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation zu zehn Jahren Haft und 2022 aus gesundheitlichen Gründen freigelassen.
Nach Ansicht der Straßburger Richter war die Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt. Es habe "keine Beweise" gegeben, dass ihre Aktivitäten den Vorwürfen entsprachen, deretwegen sie festgenommen wurde, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Türkei wurde in den vergangenen Jahren wiederholt wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Der Gerichtshof in Straßburg ist für die juristische Ahndung von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zuständig, die von 47 Ländern unterzeichnet wurde. Die Menschenrechtskonvention wurde 1954 auch von Ankara ratifiziert.
Th.Gonzalez--AT