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Ausländische Kämpfer in pro-russischer Kriegsgefangenschaft zum Tode verurteilt
Drei in der Ostukraine gefangen genommene ausländische Kämpfer sind von den pro-russischen Separatisten zum Tode verurteilt worden. Die beiden Briten Aiden Aslin und Shaun Pinner sowie der Marokkaner Saaudun Brahim seien vom Obersten Gerichtshof der Separatisten in Donezk verurteilt worden, weil sie "an den Kämpfen als Söldner teilnahmen", berichtete die russische Nachrichtenagentur Tass am Donnerstag.
Die drei Männer hatten demnach auf der Seite der Ukraine gekämpft und waren von russischen Truppen gefangen genommen worden. Sie hätten sich während des dreitägigen Prozesses schuldig bekannt, "Taten mit dem Ziel der Machtübernahme und des Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung in der Volksrepublik Donezk" begangen zu haben, berichtete die Nachrichtenagentur Interfax.
Der Anwalt Pawel Kossowan sagte laut Tass, die drei Beschuldigten würden Berufung gegen das Urteil einlegen. Dem Bericht zufolge wurde ihnen bei der Urteilsverkündung gesagt, sie hätten die Möglichkeit, um eine Begnadigung zu bitten.
Die beiden Briten hatten sich laut Interfax im April in Mariupol ergeben. Die Hafenstadt im Süden der Ukraine war von den russischen Truppen nach wochenlanger Belagerung eingenommen worden. Der marokkanische Kämpfer ergab sich demnach im März im ostukrainischen Wolnowacha. Nach ihrer Gefangennahme hatten Aslin und Pinner im russischen Staatsfernsehen Großbritanniens Premierminister Boris Johnson aufgerufen, über ihre Freilassung zu verhandeln.
Vertreter der pro-russischen Separatisten hatten in den vergangenen Wochen bereits erklärt, ukrainischen Soldaten insbesondere des Asow-Regiments, die sich in Mariupol ergeben haben, drohe die Todesstrafe. In Russland gibt es seit 1997 ein Moratorium für die Todesstrafe, dieses gilt jedoch nicht in den selbsternannten, pro-russischen Volksrepubliken in der Ostukraine.
Die britische Regierung reagierte "zutiefst besorgt" auf das Urteil. Gemäß den Genfer Konventionen hätten Kriegsgefangene Anspruch auf Immunität und "sollten nicht wegen Teilnahme an Kampfhandlungen strafrechtlich verfolgt werden", erklärte ein Sprecher Johnsons. Außenministerin Liz Truss verurteilte die Gerichtsentscheidung auf Twitter "auf das Schärfste" und sprach von einem "Scheinurteil ohne Legitimität". Ein Sprecher des ukrainischen Außenministeriums erklärte, bei dem Prozess gegen die Männer sei es um "Propaganda-Interessen statt um das Gesetz" gegangen.
Laut der Nachrichtenagentur Tass plädierten Pinner und Brahim im Anklagepunkt des "Söldnertums" auf nicht schuldig, räumten ihre Beteiligung an Kämpfen "mit dem Ziel der gewaltsamen Machtübernahme" jedoch ein. Die Internationale Legion für die Verteidigung der Ukraine, in der sich ausländische freiwillige Kämpfer zusammengeschlossen haben, hatte am Mittwoch einen ähnlichen Prozess gegen eines ihrer Mitglieder, Andrew Hill, scharf kritisiert. Dieser sei kein Söldner, sondern ein "Legionär, der einen Vertrag mit der ukrainischen Armee hat". Ob die drei zum Tode Verurteilten ebenfalls der Internationalen Legion angehören, war zunächst unklar.
Die Familie von Aiden Aslin hatte Ende April erklärt, dieser sei 2018 in die Ukraine gezogen, habe dort seine Freundin kennen gelernt und sich schließlich in Mykolajiw niedergelassen. Er sei der ukrainischen Marine beigetreten und habe fast vier Jahre lang dort gedient. "Er ist entgegen der Kreml-Propaganda kein Freiwilliger, Söldner oder Spion", erklärte die Familie.
Auch Pinners Familie hatte erklärt, dieser sei "weder ein Freiwilliger noch ein Söldner, sondern diente im Einklang mit dem ukrainischen Gesetz offiziell in der ukrainischen Armee". Er war demnach 2018 in die Ukraine gezogen und hatte eine Ukrainerin geheiratet.
Auch der Vater des marokkanischen Kämpfers Brahim versicherte, sein Sohn sei "kein Söldner" gewesen. Sein Sohn habe in der Ukraine studiert, als Russland dort einmarschiert sei, sagte er der Nachrichtenseite Madar21. Im April hatte der Vater den ukrainischen Behörden vorgeworfen, "ausländische Studenten zu rekrutieren, um sie im Krieg auszubeuten".
G.P.Martin--AT