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Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Er sieht vor, dass Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem "angemessenen" Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Das Recht auf Reparatur soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen. Das sind etwa Handys und Tablets, Kühlschränke und Trockner.
Das Gesetz soll auch dazu motivieren, sich im Zweifel für eine Reparatur zu entscheiden: Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfirst von zwei Jahren reparieren lässt, für den verlängert sich diese Frist um zwölf Monate auf dann drei Jahre. Dies gilt für alle Verbrauchsgüter, nicht nur für die im Gesetz genannten Geräte.
Außerdem sollen Hersteller künftig nicht mehr verhindern dürfen, dass ein Gerät überhaupt repariert werden kann - etwa durch den Einbau einer Software. Auch sollen sie nicht mehr vorschreiben dürfen, dass nur Original-Ersatzteile benutzt werden dürfen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte den Gesetzentwurf bei der Vorlage kritisiert, weil Formulierungen unklar und Vorgaben in der Praxis kaum umzusetzen seien. So ist nicht klar, was ein "angemessener Preis" für eine Reparatur ist. Das moniert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), er schlug in einer Stellungnahme Anfang Juni einen Kriterienkatalog für die Bestimmung von Ersatzteilpreisen und eine Höchstlieferfrist für eine Reparatur von fünf Tagen vor. Er verwies auf Umfragen, wonach Reparaturkosten von mehr als 30 bis 40 Prozent des Neukaufpreises sowie lange Reparaturzeiten Verbraucher von einer Reparatur abschrecken.
W.Morales--AT