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Bewerber mit Rückentattoo darf in Rheinland-Pfalz kein Polizist werden
Wer mit einem Rückentattoo mit Begriffen wie "Loyalty" oder "Honor" in Rheinland-Pfalz Polizist werden will, hat schlechte Chancen: Das Land dürfe einen Bewerber aus diesem Grund ablehnen, teilte das Verwaltungsgericht Trier am Freitag mit. Die auf Deutsch übersetzten Begriffe "Loyalität" und "Ehre" ließen den Schluss zu, dass der Bewerber ein archaisches und überkommenes Wertesystem vertrete. (Az. 7 L 2837/22.TR)
Der Mann hatte sich für den gehobenen Polizeidienst in Rheinland-Pfalz beworben. Er wurde jedoch abgelehnt, weil er auf seinem oberen Rücken ein Tattoo mit den Worten "Loyalty, Honor, Respect, Family" trägt. Das Land hatte Zweifel an seiner charakterlichen Eignung, weil die Begriffe zusammen mit der gewählten Schriftart den Gesamteindruck eines "Ehrenkodex" vermittelt hätten, der inhaltlich nicht mit den Werten der "modernen Bürgerpolizei" in Einklang gebracht werden könne.
Die Trierer Richter gaben dem Land Recht. Dass sich der Mann "Loyalität" und "Ehre" als erstes tätowieren ließ, lege nahe, dass diese Werte für ihn einen besonderen Stellenwert hätten. Damit könne der Loyalität zu einem bestimmten Menschen oder einer Gruppe und der Aufrechterhaltung einer wie auch immer gearteten Ehre eine übersteigerte Bedeutung zukommen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass dem Bewerber "Loyalität" und "Ehre" wichtiger seien als die Freiheitsrechte der Bürger. Die Hintergründe seines Tattoos habe er nicht plausibel erklären können.
P.Smith--AT