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BGH verhandelt über Aufladesperre einer vermieteten Batterie im E-Auto
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (14.30 Uhr) in Karlsruhe über das Recht eines Vermieters von Autobatterien, diese von außen abzuschalten. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die französische RCI-Bank, eine Renault-Tochter. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erlauben es, nach einer außerordentlichen Kündigung die Batterie so zu sperren, dass sie nicht mehr aufgeladen werden kann. (Az. XII ZR 89/21)
Die Verbraucherzentrale sieht das als unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie will, dass die Klausel für unwirksam erklärt wird. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bekam sie recht, die Bank zog daraufhin vor den BGH. Sie dürfe nach einer Kündigung die Leistung einzustellen, argumentiert sie. Würde die Batterie unberechtigt ständig weiter aufgeladen, werde ihre Ladekapazität verringert. Der BGH will über den Fall voraussichtlich noch nicht am Mittwoch, sondern erst am 26. Oktober entscheiden.
K.Hill--AT