-
Mord an Großmutter: Lebenslange Haft für 24-Jährigen in München
-
"Historische Chance": Rubio empfängt Vertreter Israels und des Libanon in Washington
-
Lange Haftstrafen für Goldhelm-Diebstahl aus Museum in Niederlanden gefordert
-
Korruptionsverdacht: Ermittler dürfen Elysée-Palast nicht durchsuchen
-
Staatsanwaltschaft dementiert Bericht über Durchsuchung des Elysée-Palastes
-
Märkte rechnen mit Kriegsende in Nahost - Ölpreis sinkt
-
Frau betäubt und Vergewaltigung gefilmt: Lange Haftstrafe für Mann in München
-
Kompany sieht Eta-Beförderung als "Schlüsselmoment"
-
Prozess um Tod von Maradona wird nach Skandal um Richterin neu aufgerollt
-
Trump: Italiens Regierungschefin Meloni hat keinen Mut
-
Urteil: Identitärer Rechtsanwalt darf nicht in Bundeswehr dienen
-
Gericht erklärt Überwachung von Moscheeverein in Niedersachsen für rechtens
-
Drohnen und Aufbauhilfe: Ukraine und Deutschland schließen strategische Partnerschaft
-
Eile bei Entlastungen: Koalition will Tankrabatt zum 1. Mai in Kraft setzen
-
Zukunft? Neuer will bald entscheiden
-
20 Milliarden Euro will Warken bei der Krankenversicherung einsparen
-
EU ruft neue Regierung in Ungarn zu Reformen auf - Debatte um eingefrorene EU-Gelder
-
Spanische Justiz überlässt Fall Fernandes gegen Ulmen den deutschen Behörden
-
Konkurrenz für Starlink: Amazon kündigt Kauf von Globalstar an
-
DFB trauert um früheren Teamarzt Heß
-
Direkte Gespräche: Israel strebt "Frieden und Normalisierung" mit Libanon an
-
Zverev mit Zittersieg in München
-
Ukraine und Deutschland erweitern Beziehungen zu Strategischer Partnerschaft
-
Lebenslange Haft für Brandstiftung mit zwei Toten in Berliner Monteursunterkunft
-
Ermittler durchsuchen Amtssitz des französischen Präsidenten
-
Iran-Krieg: IWF sagt Dämpfer für deutsche und Weltwirtschaft voraus
-
16 Verletzte bei Schusswaffenangriff in türkischer Schule - Mutmaßlicher Täter tot
-
Selenskyj verspricht Reparatur von Druschba-Pipeline bis "Ende April"
-
Preise an den Zapfsäulen wieder gestiegen - aber nur geringfügig
-
Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern
-
Frankreichs Präsident Macron fordert Wiederaufnahme der US-Iran-Gespräche
-
Zwei Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Betrugs mit Coronahilfen in München
-
Frankreichs Innenminister will Konzert von Rapper Kanye West verbieten
-
Bayern-Training mit Gnabry
-
Warken will kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern einschränken
-
Spanische Justiz gibt Fall Fernandes gegen Ulmen an deutsche Behörden ab
-
US-Vizepräsident Vance: Der Iran ist bei Friedensverhandlungen am Zug
-
Gutachter: Deutschlandticket nutzt Umwelt, Wirtschaft und Verbrauchern
-
Außenminister: Israel will "Frieden und Normalisierung" mit Libanon
-
Dröge fordert wegen Energiekrise Stromsteuersenkung und Tempolimit
-
Kiew und Berlin erweitern Beziehungen zu neuer Strategischer Partnerschaft
-
Ökonom Feld fordert rigorosen Abbau staatlicher Subventionen
-
Streiks bei der Lufthansa sorgen auch am Dienstag für zahlreiche Flugausfälle
-
Xi zum Iran-Krieg: China wird "konstruktive Rolle" bei Friedensbemühungen spielen
-
Kiew und Berlin beschließen Kooperationen bei Verteidigung und Wiederaufbau
-
Straße von Hormus: Paris und London planen Videokonferenz am Freitag
-
Pionierin Grings: Sexismus nur von "Schwachköpfen"
-
Bundesamt warnt vor Sturmflutrisiken - Aufbau störungssicherer Navigationssysteme
-
Tötung von Kollegin aus Mordlust: Lebenslange Haft für Mann in Schweinfurt
-
Dobrindt eröffnet Beratungszentrum für Ukrainer in Berlin
Bundesgerichtshof will mildere Strafe für Mutter von Missbrauchsopfer von Münster
Das Landgericht Münster muss neu über die Strafe für die Mutter eines Missbrauchsopfers entscheiden. Laut einem bereits am Montag vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wertete das Landgericht ihre Rolle als alleinerziehende Mutter mit besonderer Schutzpflicht für den Sohn zu sehr strafverschärfend. Der Lebensgefährte der Frau hatte das Kind jahrelang missbraucht, wovon die Mutter laut Urteil des Landgerichts wusste. (Az. 4 StR 34/22)
Da sie nichts unternahm, wurde sie vor einem Jahr wegen Beihilfe durch Unterlassen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte sie Revision beim BGH ein. Dieser entschied nun, dass das Strafmaß zu hoch sei, darüber hinaus fand er keine Rechtsfehler.
Der Lebensgefährte der Frau war bereits zuvor zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Der sogenannte Missbrauchskomplex von Münster wurde vor mehr als zwei Jahren aufgedeckt. In der westfälischen Stadt waren Kinder schwer missbraucht worden. In dem Zusammenhang wurden mittlerweile zahlreiche Gerichtsprozesse geführt.
R.Lee--AT