-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
-
Infrastrukturgesetz: Lob aus Wirtschaft - Kritik von Umweltschützern
-
Erdbeben erschüttern Venezuela - Dutzende Todesopfer und schwere Schäden
-
Rubio: USA wollen keine Einigung mit dem Iran "um jeden Preis"
-
"Wer bestellt, bezahlt": Länder hoffen bei Treffen mit Merz auf Durchbruch
-
Geldwäsche für nigerianische Mafia: Zwölf Angeklagte in München verurteilt
-
Österreichische Schützen unterwegs: 34 Langwaffen in Reisebus in Bayern entdeckt
-
Konferenz in Danzig: Werben um private Investoren für den Wiederaufbau der Ukraine
-
Neues Gutachten bringt Debatte über AfD-Verbot wieder in Schwung
-
Ryanair streicht Gebühr für Familiensitzplatz - allerdings "widerwillig"
-
Trump stößt republikanische Parteikollegen mit Wutausbruch vor den Kopf
-
Berufssoldat stirbt bei Unfall auf Truppenübungsplatz in Rheinland-Pfalz
-
Gericht: Familienurlaub mit Mutter auch ohne Einwilligung von Kindsvater möglich
-
DB-Chefin Palla schraubt Ziele nach unten - 80 Prozent Pünktlichkeit erst 2035
-
Polizisten retten in Thüringen Schwanenfamilie von Straße
-
Onley verpasst Tour de France wegen Schulterverletzung
-
Mit Prozessionen und Selbstgeißelungen: Iraner begehen Aschura-Fest
-
Rubio warnt vor Gebühren für Straße von Hormus als Präzedenfall weltweit
-
Leistungssprung bei Mikrochips: IBM stellt neue Technologie vor
-
Grünen-Fraktionschefinnen fordern neuen Anlauf für AfD-Verbotsverfahren
-
Frankreich bringt zum fünften Mal Öltanker der russischen Schattenflotte auf
-
Hitzewelle in Frankreich bringt weitere Rekorde
-
Rekordverdächtig heiße Nacht in Deutschland: 26,2 Grad in Rheinland-Pfalz
-
Merz auf Wiederaufbaukonferenz: Wir stehen "Seite an Seite" mit der Ukraine
-
Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
-
Hitzewelle in Frankreich: Drei Atomreaktoren abgeschaltet
Streit um Fakeprofil: Social-Media-Nutzerin scheitert vor Gericht
Eine Social-Media-Nutzerin ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Auskunft über den Kontoinhaber eines sie imitierenden Fakeprofils zu erhalten. Der Betreiber des Onlinedienstes Instagram sei nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet, entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Montag. Zugleich wies das Gericht auf eine mögliche Gesetzeslücke hin. (Az. 2 O 1/25)
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Fakeprofil, das als Profilbild die Antragstellerin zeige und ihr Profil offensichtlich imitiere. Das Profil sei mehrfach optisch und inhaltlich an sie angepasst worden, argumentierte die Nutzerin. Der Kontoinhaber gebe sich darüber hinaus in Nachrichten als die Antragstellerin aus und nenne dabei ihre vollständige Adresse.
Die Nutzerin argumentierte, dass die Bilder und Textnachrichten "audiovisuelle Inhalte" im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) seien. Dieses verpflichtet Betreiber von Onlinediensten, in bestimmten Fällen Auskunft über Bestandsdaten zu erteilen - nämlich dann, wenn es um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen rechtswidriger audiovisueller Inhalte oder wegen Inhalten geht, die bestimmte Straftatbestände erfüllen.
Das Gericht lehnte den Antrag der Nutzerin ab. Zum einen behaupte sie gar nicht, dass es um Inhalte gehe, die einen der im Gesetz genannten Straftatbestände erfüllten. Zum anderen ging das Gericht nicht davon aus, dass es sich bei den reinen Bilder und Textnachrichten um "audiovisuelle Inhalte" handelte.
Der Begriff sei im TDDDG nicht näher definiert. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch müssten solche Inhalte jedoch zugleich hörbar und sichtbar sein. Auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes deute darauf hin, dass Bilder und Texte keine audiovisuellen Inhalte seien. Daher greife das Gesetz in diesem Fall nicht.
Die Kammer stimmte der Antragstellerin jedoch zu, dass "eine Regelung auch für reine Bilder oder Texte oder reine Audionachrichten sinnvoll wäre", wie es weiter hieß. Denn ein Auskunftsbedürfnis könne auch bei solchen Inhalten bestehen, wie der Fall zeige. Diese zu schaffen wäre aber Aufgabe des Gesetzgebers, nicht Aufgabe der Kammer, erklärte das Gericht.
O.Ortiz--AT