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AfD reicht Verfassungsklage gegen Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin ein
Die AfD-Bundestagsfraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Klage wegen der geplanten Teilwiederholung der Bundestagswahl im Land Berlin eingereicht. Mit der Klage in Karlsruhe will die Fraktion nach Angaben ihres Justiziars Stephan Brandner erreichen, dass die Bundestagswahl im gesamten Bundesland Berlin wiederholt wird - und nicht nur in etwa einem Fünftel der Wahlbezirke, wie es der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen beschlossen hatte.
Mit diesem Beschluss habe die Koalition "demokratische Grundprinzipien unserer Demokratie missachtet", kritisierte Brandner am Montag. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 war es in vielen Berliner Stimmlokalen unter anderem aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen gekommen. Weitere organisatorische Mängel hatten lange Warteschlangen verursacht.
Der Bundestag beschloss wegen solcher Pannen im November mit den Stimmen der Koalition eine Teilwiederholung. Unabhängig davon ist das Verfahren zur Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl, die am gleichen Tag wie die Bundestagswahl stattgefunden hatte. Diese wird wegen der Wahlpannen am 12. Februar komplett wiederholt - so hatte es das Berliner Landesverfassungsgericht vorgegeben.
Auf dieses Gerichtsurteil bezog sich am Montag auch AfD-Justiziar Brandner: "Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes zur Berlinwahl ist unmissverständlich - und weil offensichtlich bei der Bundestagswahl die gleichen Fehler gemacht wurden, ist eine komplette Neuwahl auch hier zwingend erforderlich."
Die Frist zur Einreichung von Klagen gegen die Bundestagsentscheidung zur Wahlwiederholung läuft am Dienstag ab. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte eine Klage in Karlsruhe angekündigt.
Das Recht zu einer Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe - wie nun derjenigen der AfD-Fraktion - haben grundsätzlich Wahlberechtigte, deren Einspruch vom Bundestag verworfen wurde, eine Bundestagsfraktion oder eine mindestens ein Zehntel umfassende Minderheit im Parlament sowie Abgeordnete, deren Mitgliedschaft im Bundestag bestritten wird. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Bundestagsbeschluss eingereicht werden.
Das Bundesverfassungsgericht prüft erstens, ob das angewandte Wahlgesetz mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist und zweitens, ob gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen wurde. Für ungültig kann es eine Bundestagswahl aber nur dann erklären, wenn Fehler sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben können.
W.Morales--AT