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Wirtschaftsministerium will Erdwärme-Ausbau deutlich beschleunigen
Die Nutzung von Erdwärme soll in Deutschland deutlich steigen. Das Bundeswirtschaftsministerium schickte Bundesländern und Verbänden einen Gesetzentwurf zur Anhörung, der die Rahmenbedingungen dafür schaffen soll. Vor allem sollen Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen sowie Wärmespeicher beschleunigt werden. Bis 2030 sollen zehn Terawattstunden aus Erdwärme gewonnen werden, wie das Ministerium am Freitag mitteilte.
Die Geothermie oder Erdwärme gilt neben Wind und Sonne als dritte Säule der erneuerbaren Energien - auch, weil sie lokal verfügbar ist. Die Technologie macht Wärme aus Gestein, Grund- oder Tiefenwasser unter der Erde nutzbar. Sie spielt bislang aber eine eher untergeordnete Rolle.
Als oberflächennahe Geothermie wird die Nutzung der Erdwärme aus bis zu 400 Metern Tiefe bezeichnet. Um eine Wohnung auf diese Weise heizen zu können, braucht es zusätzlich eine Wärmepumpe.
Die tiefe Geothermie kann Wasser aus mehreren Kilometern Tiefe fördern und über das Fernwärmenetz ganze Stadtviertel mit Heizwärme versorgen. Sind die Temperaturen hoch genug, kann mit der tiefen Geothermie zusätzlich Strom erzeugt werden.
Die Technologie habe "großes Potenzial", heißt es in einem Papier des Ministeriums von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Rund ein Viertel der Wärme in Deutschland könnte demnach "unter bestimmten Bedingungen mithilfe tiefengeothermischer Systeme erzeugt werden".
Mit dem geplanten Gesetz sollen rechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie beim Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern abgebaut werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Aktuell seien Genehmigungsverfahren "teilweise von mehrjähriger Dauer und mit bürokratischem Aufwand verbunden". Wie Windenergie- und Solaranlagen sollen demnach auch Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme sowie Wärmepumpen und Wärmespeicher von "überragendem öffentlichen Interesse" sein.
Außerdem sind Änderungen im Bergrecht, im Wasserrecht und im Naturschutzrecht vorgesehen, etwa Höchstfristen für Genehmigungsverfahren. Rechtsmittelverfahren sollen ebenfalls beschleunigt werden. Die Länder- und Verbändeanhörung wurde laut Ministerium am Mittwoch eingeleitet. Anvisiert wird ein Kabinettstermin im August.
G.P.Martin--AT