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Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung Nordadler als unzulässig abgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot im Juni 2020 verfügt. Die Vereinigung verbreite "Hass und Hetze" im Internet und sehne "die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei", hieß es zur Begründung. Sie verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. (Az: 6 A 9.20)
Bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme gefunden worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Nordadler in einer Analyse vom September 2019 als "mutmaßlich rechtsterroristische, bislang überwiegend virtuell kommunizierende Gruppe" eingestuft.
Der Kläger beantragte, das Verbot der Vereinigung für unzulässig zu erklären. Gleichzeitig wollte er festgestellt wissen, dass er gar nicht Mitglied der Nordadler sei. Das Bundesverwaltungsgericht wies beide Anträge als unzulässig ab.
Für das Verbot seien die obersten Bundesrichter zwar in erster und letzter Instanz zuständig, nicht aber für die Frage der Mitgliedschaft. Hier hätte sich der Kläger zunächst an das Verwaltungsgericht Berlin wenden müssen. Gegen das Verbot könne der Kläger nicht vorgehen, weil er nach eigenem Bekunden gar nicht Mitglied der Nordadler sei.
O.Ortiz--AT