-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
-
Infrastrukturgesetz: Lob aus Wirtschaft - Kritik von Umweltschützern
-
Erdbeben erschüttern Venezuela - Dutzende Todesopfer und schwere Schäden
-
Rubio: USA wollen keine Einigung mit dem Iran "um jeden Preis"
-
"Wer bestellt, bezahlt": Länder hoffen bei Treffen mit Merz auf Durchbruch
-
Geldwäsche für nigerianische Mafia: Zwölf Angeklagte in München verurteilt
-
Österreichische Schützen unterwegs: 34 Langwaffen in Reisebus in Bayern entdeckt
-
Konferenz in Danzig: Werben um private Investoren für den Wiederaufbau der Ukraine
-
Neues Gutachten bringt Debatte über AfD-Verbot wieder in Schwung
-
Ryanair streicht Gebühr für Familiensitzplatz - allerdings "widerwillig"
-
Trump stößt republikanische Parteikollegen mit Wutausbruch vor den Kopf
-
Berufssoldat stirbt bei Unfall auf Truppenübungsplatz in Rheinland-Pfalz
-
Gericht: Familienurlaub mit Mutter auch ohne Einwilligung von Kindsvater möglich
-
DB-Chefin Palla schraubt Ziele nach unten - 80 Prozent Pünktlichkeit erst 2035
-
Polizisten retten in Thüringen Schwanenfamilie von Straße
-
Onley verpasst Tour de France wegen Schulterverletzung
-
Mit Prozessionen und Selbstgeißelungen: Iraner begehen Aschura-Fest
-
Rubio warnt vor Gebühren für Straße von Hormus als Präzedenfall weltweit
-
Leistungssprung bei Mikrochips: IBM stellt neue Technologie vor
-
Grünen-Fraktionschefinnen fordern neuen Anlauf für AfD-Verbotsverfahren
-
Frankreich bringt zum fünften Mal Öltanker der russischen Schattenflotte auf
-
Hitzewelle in Frankreich bringt weitere Rekorde
-
Rekordverdächtig heiße Nacht in Deutschland: 26,2 Grad in Rheinland-Pfalz
-
Merz auf Wiederaufbaukonferenz: Wir stehen "Seite an Seite" mit der Ukraine
-
Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
-
Hitzewelle in Frankreich: Drei Atomreaktoren abgeschaltet
Keine Ermittlungen zu langfristiger Beurlaubung von Staatssekretären in Mainz
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen zur langfristigen Beurlaubung für Staatssekretäre aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung abgelehnt. Es gebe keinen Anfangsverdacht auf eine Straftat, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Landesverband der Freien Wähler hatte Ende Januar gegen die verantwortlichen Mitglieder der Landesregierung Anzeige erstattet und ihnen Betrug vorgeworfen.
Grund dafür war ein von den Freien Wählern beauftragtes Gutachten, das eine jahrelange Praxis von Sonderurlauben als rechtswidrig eingestuft hatte. Die Staatsanwaltschaft Mainz prüfte, ob sie Ermittlungen einleitet, und bezog dieses Gutachten dabei ein. Außerdem wurden Ausführungen aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs für 2022 über die Gewährung von Sonderurlaub für Staatssekretäre dreier Ministerien miteinbezogen.
Ein Anfangsverdacht auf Untreue bestehe nicht, erklärte die Staatsanwaltschaft nun. Die unbefristete Beurlaubung beamteter Staatssekretäre und die Anerkennung der Sonderurlaubszeiten seien keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung. In der Urlaubsverordnung des Landes gibt es keine Höchstdauer des Sonderurlaubs.
Grund dafür ist die Sonderstellung politischer Beamter, die im Gegensatz zu Berufsbeamten jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Die Gewährung von Sonderurlaub ohne Dienstbezüge ermöglicht, dass politische Beamte eine öffentliche Aufgabe an anderer Stelle wahrnehmen können. Bei Bedarf können sie so aber auch bei einem fortbestehenden Vertrauensverhältnis wieder in einem Ministerium arbeiten.
Den betroffenen Staatssekretären seien Sonderurlaube erlaubt worden, um öffentlichen Belangen an anderer Stelle zu dienen, hieß es. Sie seien nicht privaten Interessen nachgegangen. Ob die Erwartung einer Rückkehr ins Amt sich im Einzelfall auch wirklich realisieren lasse, entscheide grundsätzlich die oberste Dienstbehörde zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Urlaub. Für die strafrechtliche Bewertung sei es irrelevant, ob die Landesregierung die Bewilligung des Sonderurlaubs ausreichend begründete.
Einen Vermögensnachteil gebe es durch die Regel nicht. Sollen Dienstbezüge als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, muss ein Versorgungsausgleich für die Dauer der Beurlaubung gezahlt werden. Dieser Ausgleich sei eine ausreichende Kompensation für den Vermögensnachteil, der durch das Anwachsen der Pensionsbezüge entsteht. Wird dieser Ausgleich von einer neuen Einsatzstelle übernommen, sei das nicht zu beanstanden.
Die Freien Wähler kündigten bereits an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einzulegen. "Die Kritik des Landesrechnungshofs und die juristische Bewertung des Gutachtens sind weiterhin nicht ausgeräumt", erklärte der Landesvorsitzende Christian Zöpfchen.
"Wenn Staatssekretäre jahrelang beurlaubt sind und ihre Pensionsansprüche weiter anwachsen, obwohl eine Rückkehr in das Staatssekretärsamt erkennbar nicht vorgesehen war, wirft das gravierende Fragen auf", fügte der Spitzenkandidat der Freien Wähler für die Landtagswahl am 22. März, Joachim Streit, hinzu. Er forderte eine juristische und politische Aufklärung.
R.Lee--AT