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Russische Justiz stuft ukrainisches Asow-Regiment als "terroristisch" ein
Der Oberste Gerichtshof Russlands hat das ukrainische Asow-Regiment als "terroristische Organisation" eingestuft. Die paramilitärischen Asow-Einheiten würden als "terroristische Organisation" eingestuft und deren Aktivitäten in Russland verboten, sagte eine Richterin des Gerichtshofs der russischen Nachrichtenagentur Tass am Dienstag. Die Entscheidung ist ab sofort rechtskräftig. Somit können Mitglieder der vor Jahren ins ukrainische Militär integrierten früheren Kampfgruppe aus Freiwilligen künftig mit langen Haftstrafen belangt werden.
Laut dem russischen Strafgesetzbuch können Mitglieder "terroristischer" Gruppen mit bis zu zehnjährigen Haftstrafen belangt werden. Für Anführer und Organisatoren kann das Strafmaß 20 Jahre betragen.
Das Asow-Regiment ist ein ehemaliges Freiwilligenbataillon, das wegen seiner Verbindungen zu Rechtsextremisten umstritten ist und von Russland als "Neonazi"-Gruppe bezeichnet wird.
2014 wurde die Kampfgruppe formell in die ukrainische Nationalgarde integriert. Damals nahmen Asow-Mitglieder am Kampf gegen von Moskau unterstützte Separatisten im Osten der Ukraine teil.
Asow-Kämpfer sind auch momentan an der Seite ukrainischer Soldaten im Einsatz, um Russlands im Februar zur "Entnazifizierung" des pro-westlichen Lands begonnene Militäroffensive in der Ukraine zurückzudrängen. Ukrainische Soldaten, unter ihnen viele Asow-Kämpfer, hatten sich im Mai nach wochenlanger Belagerung des Asow-Stahlwerks in der ukrainischen Hafenstadt Mariupol ergeben. 2500 Kämpfer wurden damals von russischen Einheiten gefangengenommen.
P.A.Mendoza--AT