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Anklage in Fall von Häftlingsmisshandlung in Gefängnis Augsburg-Gablingen
Im Fall der muatmaßlichen Misshandlung von Gefangenen in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Wegen 131 Taten gegen insgesamt 102 Gefangene angeklagt wurden die ehemalige Leiterin, die ehemalige stellvertretende Leiterin und ein ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe, wie die Anklagebehörde am Dienstag mitteilte. Die drei Angeklagten sind seit Herbst 2024 freigestellt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzungsdelikte vor. Wie die Ermittler mitteilten, soll die ehemalige stellvertretende JVA-Leiterin als Hauptbeschuldigte ab Januar 2023 "ein System der Willkür" etabliert haben. Darin sollen Gefangene schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein. Das Justizministerium, die Staatsanwaltschaft und Gerichte sollen dabei gezielt getäuscht worden sein.
Die ehemalige Anstaltsleiterin soll von der Vorgehensweise ihrer ehemaligen Vertreterin zum Teil Kenntnis gehabt, diese gebilligt und unterstützt haben. Dies gilt auch für den ehemaligen Mitarbeiter der Sicherungsgruppe. Die von den Misshandlungen betroffenen Gefangenen sollen immer wieder in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht worden sein, die eigentlich für Gefangene vorgesehen sind, die für andere oder sich selbst eine Gefahr darstellen.
Die Unterbringung in diesen Hafträumen sei als Ausnahme vorgesehen. In Gablingen sollen diese aber bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange genutzt worden sein. Damit sollten Gefangene laut Anklage schikaniert werden.
Die stellvertretende JVA-Leiterin soll in einer Vielzahl von Fällen angeordnet haben, dass den Gefangenen dabei Grundausstattung in Form von Matratze oder sonstiger Liegeunterlage und Papierunterhose vorenthalten wurden. Die Gefangenen sollen dadurch gezwungen gewesen sein, teilweise mehrere Tage unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen.
Die Anklage geht von insgesamt 117 Fällen einer bewusst rechtwidrigen Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum durch die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin aus. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Augsburg entscheiden.
A.O.Scott--AT