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Brasiliens Oberstes Gericht lehnt Antrag Bolsonaros auf Hausarrest statt Gefängnis ab
Der brasilianische Oberste Gerichtshof hat einen Antrag des früheren Präsidenten Jair Bolsonaro auf Umwandlung seiner Gefängnisstrafe in Hausarrest abgelehnt. "Entgegen der Behauptungen der Verteidigung" habe sich Bolsonaros Gesundheitszustand nicht verschlechtert, erklärte Richter Alexandre de Moraes am Donnerstag.
Bolsonaros Anwälte hatten am Mittwoch beantragt, dass der wegen des Vorwurfs eines Putschversuchs verurteilte Ex-Präsident seine 27-jährige Haftstrafe im Hausarrest verbüßen darf. Sie begründeten den Antrag mit dem "echten Risiko der plötzlichen Verschlechterung" von Bolsonaros Gesundheitszustand.
Der ultrarechte Politiker war vor einer Woche aus dem Gefängnis ins Krankenhaus verlegt worden. Der 70-Jährige wurde dort wegen eines Leistenbruchs operiert und einem Eingriff am Zwerchfell wegen eines chronischen Schluckaufs unterzogen. Der 70-Jährige leidet gesundheitlich noch unter den Folgen einer Bauchverletzung durch einen Messerangriff während des Wahlkampfs 2018.
Nach Angaben seiner Ärzte sollte Bolsonaro am Donnerstag aus der Klinik entlassen werden. Er musste dann in die Haft im Präsidium der Bundespolizei in der Hauptstadt Brasília zurückkehren. Der Ex-Präsident war im September wegen Putschversuchs verureilt worden und hatte seine Haftstrafe im November angetreten. Zuvor hatte er sich zwischenzeitlich im Hausarrest befunden. Aus dem Hausarrest wurde er dann in die Haft im Polizeipräsidium überstellt, nachdem er mit einem Lötkolben versucht hatte, seine elektronische Fußfessel zu lösen.
Das Oberste Gericht hatte Bolsonaro schuldig gesprochen, eine "kriminelle Organisation" angeführt zu haben, die seine Wahlniederlage von 2022 gegen den heutigen Staatschef Luiz Inácio Lula da Silva kippen wollte. Die Richter waren zu dem Schluss gelangt, dass Bolsonaro seine Anhänger zur Erstürmung des Obersten Gerichts, des Präsidentenpalastes und des Kongresses in Brasília am 8. Januar 2023 angestiftet hatte. Mehrere Mitangeklagte, darunter Militärs, wurden ebenfalls zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
W.Stewart--AT