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Bundestag beschließt Gesetz für klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen und zur Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung verabschiedet. Geothermie ist die Nutzung von Erdwärme zur Gewinnung von Strom, Wärme und Kälteenergie. Um das energetische Potenzial von Geothermie schneller erschließen zu können, sollen nun die Planungs- und Genehmigungsverfahren der einzelnen Vorhaben digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden.
Mit dem Gesetz sollen zudem Planung und Bau von Wärmeleitungen erleichtert und beschleunigt werden, um zum Schutz des Klimas und aus Effizienzgründen die Nutzung von Abwärme etwa von Rechenzentren zu erleichtern. Dafür sollen bürokratische Hindernisse abgebaut werden. Die Genehmigung von Wasserstoffspeichern muss innerhalb von zwei Jahren erteilt werden. Außerdem soll der Ausbau von Batteriespeichern durch Vereinfachungen im Planungsrecht unterstützt werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, das Geothermie-Beschleunigungsgesetz schaffe dringend benötigte Verfahrenserleichterungen und stärke die Rahmenbedingungen für klimaneutrale Wärme. Besonders positiv seien die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wie etwa feste Fristen für die Behörden zur Vollständigkeitsprüfung.
Auch die rechtliche Klarstellung, dass Geothermieanlagen künftig als "Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse" gelten, sei "ein starkes Signal", erklärte der BDEW. Sehr zu begrüßen sei, dass die Forderung des Verbandes nach einer Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf Wärmeleitungen aufgenommen wurde.
Allerdings fehlten leider weiterhin klare Regelungen, welche die Vorrangstellung der Trinkwassergewinnung vor der Nutzung von Erdwärme wahren, bedauerte der Verband. Um Klimaschutz und Trinkwasserschutz verlässlich in Einklang zu bringen, brauche es eine eindeutige gesetzliche Klarstellung zum Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung.
Gut sei aber, dass Batteriespeicher, die im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien errichtet werden, keines vorlaufenden Bebauungsplans bedürfen, stellte der BDEW fest. Dies schaffe die Voraussetzung dafür, dass diese Anlagen – mit ihrem großen Potenzial für eine netzdienliche Betriebsweise – unkomplizierter genehmigt und errichtet werden können.
W.Stewart--AT