-
Altkanzlerin Merkel sieht Nachholbedarf bei Gleichberechtigung in der Politik
-
Bericht: Fernsehbotschaft von Charles III. zu Krebserkrankung am Freitagabend
-
Weißes Haus verschärft Attacken gegen Sender CNN
-
Zahl der Firmenpleiten steigt auf höchsten Wert seit zehn Jahren
-
ZDF-"Politbarometer": Union mit leichten Einbußen knapp vorne - AfD dahinter
-
Merkel erwartet "große Schlacht" mit den USA über KI-Regulierung
-
Neuwahlen angekündigt: Thailands Regierungschef löst Parlament auf
-
Flixtrain kündigt "Hochfrequenznetz" in Deutschland ab 2028 an
-
Risikospiel in Stuttgart bleibt friedlich
-
Kryptowährungs-Unternehmer Do Kwon wegen Betrugs zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Schröder weiter verletzt: Kings kassieren Klatsche
-
NHL: Stützle trifft bei Sieg doppelt - auch Draisaitl gewinnt
-
US-Bundesstaat Indiana lehnt von Trump unterstützen Vorstoß zum Neuzuschnitt von Wahlkreisen ab
-
Freiburg: Und jetzt "das Ganze vergolden"
-
NFL: Tampa kassiert nächste Pleite
-
Remis beim Fischer-Einstand - Sieg bei den Bayern?
-
Hype um Clemens vorbei? "Brauche das nicht"
-
VfB: Achtelfinale winkt, aber Undav motzt
-
XXL-Ehrung: Indien baut Messi eine 20-Meter-Statue
-
Für Gold-Traum: DHB-Frauen müssen Frankreich-Fluch bannen
-
Laimer ist "gerne Wadlbeißer"
-
Wadephul: Europäische Interessen finden in US-Verhandlungsstrategie zur Ukraine "im Großen und Ganzen" Berücksichtigung
-
CSU-Parteitag mit Vorstandswahl als Startschuss für bayerische Kommunalwahl
-
Reddit klagt gegen Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Australien
-
Trump will KI-Regulierung durch Bundesstaaten verhindern
-
Mutmaßlicher Mörder von US-Influencer Charlie Kirk erstmals persönlich vor Gericht
-
KI-Wettrennen mit Google: OpenAI stellt neue ChatGPT-Modelle vor
-
Neuwahlen angekündigt: Thailands Regierungschef löst Repräsentantenhaus auf
-
Gefährliche Seefahrt: Helfer schildert Ausreise von Machado aus Venezuela
-
Streit um US-Abschiebepolitik: Salvadorianer auf gerichtliche Anordnung freigelassen
-
Millionen US-Bürgern droht Kostenexplosion bei der Krankenversicherung
-
USA verschärfen Sanktionen gegen Venezuela: Öltransporte und Maduro-Neffen betroffen
-
USA bringen beschlagnahmten Tanker in US-Hafen und verkünden neue Sanktionen gegen Venezuela
-
Merk mit Auftaktsieg im Ally Pally: "Nehmen Pub auseinander"
-
Meister Berlin verliert rasantes Topspiel in Flensburg
-
Auftaktspiel im Ally Pally: Merk schlägt Huybrechts
-
VfB mit wegweisendem Sieg
-
Weißes Haus: Trump "äußerst frustriert" über Kiew und Moskau
-
Selenskyj: USA drängen Ukraine weiterhin zu großen territorialen Zugeständnissen
-
Fabrik für E-Auto-Batterien in Nordfrankreich eröffnet
-
Streit um US-Abschiebepolitik: Gericht ordnet Freilassung von Salvadorianer an
-
Grieche Pierrakakis zum neuen Eurogruppen-Chef gewählt
-
Umfrage: AfD in Thüringen auf bislang höchstem Wert
-
Bulgariens Regierung tritt nach Massenprotesten gegen Korruption zurück
-
Kommission zur Pflegereform setzt auf Prävention und weniger starre Vorgaben
-
Selenskyj: USA schlagen entmilitarisierte Wirtschaftszone in Ostukraine vor
-
Verbrenner-Aus: EVP-Chef Weber sieht nach Gespräch mit von der Leyen Streit gelöst
-
USA beschlagnahmen Öltanker: Venezuela spricht von "Diebstahl"
-
Zukunftspakt Pflege: Kritik von Kassen und AWO - Arbeitgeber zuversichtlich
-
Durchwachsene Impfquoten: Immunisierung bei Kindern oft spät oder unvollständig
Kopftuch bei Verhandlung: Einstellung von Richterin darf abgelehnt werden
Will eine Richterin oder Staatsanwältin in Hessen in mündlichen Verhandlungen ein Kopftuch tragen, darf das Justizministerium ihre Einstellung aus diesem Grund ablehnen. Dies sei mit der Religionsfreiheit der Klägerin vereinbar, teilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Montagabend mit. Die Religionsfreiheit der Frau kollidiert demnach mit dem Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staats. (Az.: 1 K 2792/24.DA)
Die muslimische Klägerin erklärte im Bewerbungsverfahren, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten nicht ablegen zu wollen. Das hessische Justizministerium lehnte ihre Bewerbung daraufhin ab, weil das Tragen eines religiös konnotierten Kleidungsstücks im Kontakt mit Verfahrensbeteiligten dem Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität widerspreche.
Dagegen ging die Frau vergeblich vor Gericht vor. Aus Sicht eines objektiven Betrachters könnte das Tragen eines Kopftuchs durch eine Richterin oder Staatsanwältin während der Verhandlung als Beeinträchtigung der weltanschaulich-religiösen Neutralität dem Staat zugerechnet werden, entschieden die Richter. Der Eingriff in die Religionsfreiheit der Klägerin beschränkt sich demnach auf ein Mindestmaß, weil sie nur während der Verhandlungen ihr Kopftuch ablegen muss.
W.Nelson--AT