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Verurteilung von früherem AfD-Politiker Mandic wegen Körperverletzung rechtskräftig
Der frühere AfD-Politiker Dubravko Mandic ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht erklärte am Donnerstag, dass es ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Freiburg bestätigt habe, welches eine Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung verhängt hatte. Der ehemalige Freiburger Stadtrat hatte nach Überzeugung des Gerichts einen Mann mit Tierabwehrspray verletzt.
Dieser sei zufällig in ein Handgemenge zwischen Mandic und zwei jungen Männern geraten, von denen Mandic glaubte, dass sie AfD-Wahlplakate zerstören wollten. Das Oberlandesgericht fand nun keine Rechtsfehler in der Verhängung der Strafe gegen Mandic, seine diesbezügliche Revision wurde verworfen.
Über den Vorwurf der Beleidigung muss das Freiburger Gericht dagegen noch einmal verhandeln. Mandic soll im sozialen Netzwerk Facebook 2015 eine Fotomontage eingestellt haben, bei der die Köpfe der in den Nürnberger Prozessen angeklagten NS-Kriegsverbrecher durch Mitglieder der damaligen Bundesregierung und andere Politiker ersetzt wurden.
Das Landgericht hob eine frühere Verurteilung Mandics deswegen auf und stellte das Verfahren ein, weil die Frist für den Strafantrag nicht gewahrt worden sei. Dies sah das Gericht in Karlsruhe anders: Die Frist habe erst mit der Löschung des Beitrags begonnen und sei eingehalten worden. Eine andere Strafkammer in Freiburg muss nun erneut über die Fotomontage verhandeln.
H.Gonzales--AT