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Pflegeheimbewohnerin in Chemnitz getötet: 23-Jähriger kommt in Psychiatrie
Wegen der Tötung einer 91-jährigen Frau in einem Altenpflegeheim hat das Landgericht Chemnitz die Unterbringung eines 23-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das entschied das Gericht in der sächsischen Stadt am Montag in einem Sicherungsverfahren, wie eine Sprecherin mitteilte.
Die Richter sahen es demnach als erwiesen an, dass der Beschuldigte die betagte Frau im Januar in der Einrichtung, in der sie sich zur Kurzzeitpflege befand, erdrosselt hatte. Allerdings habe der 23-Jährige im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund einer schizophrenen Erkrankung gehandelt.
Er war nach der Tat auf Grundlage einer Zeugenaussage von den Beamten in dem Pflegeheim festgenommen worden und später in Untersuchungshaft gekommen. Der 23-Jährige war aus dem Libanon nach Deutschland gekommen, um hier eine Pflegeausbildung zu absolvieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei einem Sicherungsverfahren wird eine reguläre Hauptverhandlung vor Gericht geführt. Der Beschuldigte wird aber nicht verurteilt, weil er für die Tat beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann. Stattdessen beantragt die Staatsanwaltschaft zum Beispiel die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt.
T.Wright--AT