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Elf Tote durch keimverseuchte Wurst: Prozess um Skandalfirma in Hessen gestartet
Sieben Jahre nach einem Lebensmittelskandal um mit Bakterien verseuchte Fleisch- und Wurstwaren des hessischen Herstellers Wilke hat der Prozess gegen drei frühere Firmenverantwortliche begonnen. Zum Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht Kassel verlas die Staatsanwaltschaft am Montag die Anklage, die den Beschuldigten elffache fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in sieben Fällen vorwirft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Angeklagten müssen sich darüber hinaus unter anderem wegen Betrugs und gesundheitsgefährdenden Inverkehrbringens von Lebensmitteln verantworten. Nach Gerichtsangaben handelt es sich bei den drei Beschuldigten um den ehemaligen Geschäftsführer der Firma sowie zwei frühere leitende Angestellte. Für den Prozess sind zunächst weitere Termine bis Mitte August angesetzt.
In bundesweit vertriebenen Fleisch- und Wurstprodukten des inzwischen insolventen Unternehmens aus dem hessischen Twistetal wurden im Jahr 2019 teils hohe Belastungen mit Listerien festgestellt, die schwere Lebensmittelvergiftungen auslösen können. Nach mehreren Todesfällen schlossen die Behörden den Betrieb im Oktober 2019.
Zudem gab es Berichte über seit langer Zeit bestehende schwere Hygienemängel in dem Fleischbetrieb. Unter anderem die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch war in dem Fall aktiv und forderte umfassende Aufklärung.
Die Staatsanwaltschaft erhob ursprünglich bereits im Oktober 2022 Anklage. Nachdem das Landgericht diese nur teilweise zuließ und einen erheblichen Teil der in der Anklageschrift ebenfalls aufgeführten lebensmittelrechtlichen Vorwürfe ausklammerte, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das dadurch in Gang gesetzte Verfahren endete erst im Dezember 2025 nach einer Rücknahme der Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft.
Die modifizierte Anklageschrift umfasst nach Gerichtsangaben nun 57 statt ursprünglich 140 Taten. Die strafrechtlich schwerwiegendsten Vorwürfe um fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung sind aber nicht betroffen, die Zahl der entsprechenden Taten blieb gleich.
A.Ruiz--AT