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BGH verhandelt über Rückkauf von unbebautem Grundstück durch Gemeinde
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über das Wiederkaufsrecht einer Kommune, wenn ein Grundstück nicht bebaut wurde. Es geht um Frontenhausen, einen Ort in Niederbayern. Der Käufer erwarb das Grundstück 1994 zum marktgerechten Preis und verpflichtete sich, innerhalb von acht Jahren zu bauen. (Az. V ZR 144/21)
Das tat er aber nicht. Im Kaufvertrag war festgehalten, dass der Käufer der Gemeinde das Grundstück in einem solchen Fall gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben müsse. 2014, nach mehr als 20 Jahren, forderte die Gemeinde es zurück und verklagte den Käufer. Das Oberlandesgericht München wies die Klage ab: Eine Rückübertragungsfrist innerhalb von 30 Jahren sei höchstens bei einem stark subventionierten Kaufpreis angemessen, erklärte es. Gegen dieses Urteil zog die Kommune vor den BGH.
O.Ortiz--AT