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Sachsens Justizministerium will Weiterbechäftigung von AfD-Richter Maier verhindern
Sachsens Justizministerium will eine Rückkehr des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und Richters Jens Maier in den Justizdienst verhindern. Nach den Plänen von Justizministerin Katja Meier (Grüne) soll der als rechtsextrem geltende 60-Jährige zwar dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen, zugleich aber in den Ruhestand versetzt werden, wie am Samstag bekannt wurde. Der Deutsche Richterbund begrüßte es, dass die politisch Verantwortlichen in Sachsen "alle rechtlichen Hebel" in Bewegung setzten, um Maiers Rückkehr auf die Richterbank zu verhindern.
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er im vergangenen Jahr nicht wiedergewählt wurde, stellte er nach Angaben des Justizministeriums "fristgerecht" einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis. Das steht ihm laut Abgeordnetengesetz zu.
Vom Sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Außerdem galt er als einer der führenden Köpfe des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten AfD-"Flügels". Seine geplante Rückkehr auf die Richterbank sorgte daher zuletzt für heftige Diskussionen. Deutliche Kritik kam von anderen Parteien sowie von Richtervereinigungen und dem Zentralrat der Juden.
Laut Justizministerin Meier soll der Jurist nun ab dem 14. März dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen werden. Damit werde sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt. Im Grunde soll Maier aber gar nicht in den Justizdienst zurückkehren. Deshalb stellt das Ministerium beim zuständigen Dienstgericht für Richter in Leipzig den Antrag, Maier zur "Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege" unmittelbar die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Ziel ist die Versetzung in den Ruhestand, dem muss das für Maier zuständige Gericht zustimmen.
Die Grünen-Politikerin Meier begründete ihr Vorgehen mit "Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten". Es gehe darum, "eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwehren und das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen". "Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend", erklärte sie.
Dass Maier Anspruch auf sein früheres Amt habe, sei geltendes Recht "und daran müssen wir uns halten", erklärte Meier weiter. "Doch der Rechtsstaat ist nicht machtlos."
Der Richterbund hatte gefordert, "alle rechtlichen Möglichkeiten" auszuschöpfen und begrüßte das Vorgehen nun. "Es wäre ein unerträglicher Zustand und würde das Ansehen der Rechtspflege erheblich beschädigen, wenn ein durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestufter Politiker in Deutschland Recht sprechen würde", erklärte der Verband.
Er brachte zudem neben der Versetzung in den Ruhestand die Option einer Richteranklage wegen Äußerungen von Maier während seiner Zeit als Abgeordneter ins Gespräch. Eine solche Richteranklage bräuchte eine Zweidrittelmehrheit im sächsischen Landtag, mit der dieser dann das Bundesverfassungsgericht anrufen könnte. Dies wäre ein Präzedenzfall.
Die Grünen hatten vor wenigen Tagen den Staatsrechtler Christoph Möllers mit einem Rechtsgutachten zu einer möglichen Richteranklage beauftragt. Es soll demnach voraussichtlich im März vorliegen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte im "Tagesspiegel am Sonntag" zur Causa Maier: "Für mich ist der Gedanke, dass jemand, der erwiesenermaßen Rechtsextremist ist, Urteile im Namen des Volkes sprechen soll, geradezu unerträglich." Er sehe kein systematisches Extremismusproblem in der Justiz, forderte aber ein entschlossenes Vorgehen, "wenn extremistisches Gedankengut in der Justiz aufgedeckt wird".
Die Linke in Sachsen begrüßte den Schritt des Justizministeriums im Fall Maier als "gute Nachricht". "Er darf kein Recht mehr sprechen", schrieb Fraktionschef Rico Gebhardt auf Twitter.
R.Lee--AT