-
Ausgaben von Hochschulen steigen 2024 um fünf Prozent - Einnahmen halten Schritt
-
Ministerpräsidenten drängen auf schärfere Maßnahmen gegen hohe Spritpreise
-
Zahl der Empfänger der Grundsicherung im Alter gestiegen
-
Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis
-
IMK-Ökonomen senken Prognose: Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent 2026 möglich
-
Brand in historischer Runneburg in Thüringen verursacht massiven Schaden
-
Ifo-Umfrage: Deutsche Exportwirtschaft erwartet sinkende Ausfuhren
-
Iran-Krieg trübt Verbraucherstimmung - Einkommenserwartung sinkt deutlich
-
EU-Chemiebehörde empfiehlt Verbot von PFAS-Chemikalien mit Ausnahmen
-
Gegen die Schweiz: Vorschau auf die WM-Elf
-
Teheran lehnt Gespräche mit den USA weiter ab - Weißes Haus droht mit "Hölle"
-
Weltmeister Norris optimistisch: "Können das beste Auto haben"
-
Iran-Krieg: Pistorius besorgt über Vorgehen der USA und Israels
-
NHL: Sturms Bruins nach Overtime-Sieg auf Playoff-Kurs
-
NBA: Schröder verliert - Druck auf Wagner-Brüder wächst
-
Mineralölverband warnt vor Versorgungsproblemen bei langem Iran-Krieg
-
Die Sport-Höhepunkte am Donnerstag, 26. März
-
"La Monumental" steht: Formel-1-Kurs in Madrid nimmt Form an
-
IG BAU-Chef: Wohnungsbau in Deutschland erreicht neuen Tiefpunkt
-
Nordkoreas Machthaber Kim empfängt belarussischen Staatschef Lukaschenko in Pjöngjang
-
European Sleeper nimmt neuen Nachtzug zwischen Berlin und Paris in Betrieb
-
CDU und SPD in Rheinland-Pfalz starten Sondierungsgespräche zu Regierungsbildung
-
Nato-Generalsekretär Rutte stellt Jahresbericht des Verteidigungsbündnisses vor
-
G7-Außenminister beraten über Iran- und Ukraine-Krieg
-
Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz
-
EU-Parlament stimmt über Verbot von KI für Porno-Deepfakes ab
-
Allianz gegen Rechtsextremismus: AfD-Klage gegen Nürnberg vor Bundesverwaltungsgericht
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Online-Diagnosen aus Irland
-
EU-Parlament stimmt über Umsetzung von US-Handelsdeal ab
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept
-
Venezuelas Ex-Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Fall Fernandes: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Netz ab
-
Britische Regierung erlaubt Armee Beschlagnahmung von Schiffen russischer Schattenflotte
-
Trump: Iranische Unterhändler haben Angst vor Tötung durch "eigene Leute"
-
Trump nimmt erstmals seit 2016 nicht an konservativer Konferenz CPAC teil
-
Irans Außenminister lehnt Gespräche mit den USA ab
-
Trotz starker Schüller: Bayern nach Sieg auf Halbfinalkurs
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen mehrere Millionen Schmerzensgeld zahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin greifen nach Gold
-
Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Haft verurteilt
-
Heimpleite gegen Häcken: Frankfurts Finaltraum in weiter Ferne
-
Äußerst selten: Erneute Geburt von Berggorilla-Zwillingen in DR Kongo
-
UNO verurteilt Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen
-
Klimaschutzprogramm soll CO2-Ausstoß verringern - Umwelthilfe kündigt Klimaklage an
-
Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ins Amt eingeführt
-
Digitale Gewalt gegen Frauen: Appelle im Bundestag an Verantwortung aller
-
Sturz- und Protest-Chaos: Kanter Dritter bei Ronde van Brugge
-
Ehemaliger Google-Manager Matt Brittin wird neuer BBC-Chef
-
Iran weist US-Plan für Ende des Krieges laut Staatsfernsehen zurück
Gericht: Von Bund zugesagte Visa für Afghanen rechtlich bindend
Die Bundesrepublik muss einer afghanischen Familie aufgrund entsprechender Zusagen Visa erteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Mitteilung vom Dienstag in einem Eilverfahren im Zusammenhang mit dem Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan. (VG 8 L 290/25 V)
Das im Herbst 2022 gestartete Programm der Bundesregierung für frühere afghanische Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Zahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, die freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme "soweit wie möglich" zu beenden.
Aufgrund dieses Aufnahmeprogramms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern, einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen. Die Familie hält sich derzeit in Pakistan auf, wo die Antragsteller bei der deutschen Botschaft Visa für die Einreise ins Bundesgebiet beantragten.
Zur Erteilung kam es bisher nicht. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag machten die Antragsteller geltend, dass sie einen Anspruch auf Visumserteilung hätten und nicht länger in Pakistan bleiben könnten. Ihnen drohe dort die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten.
Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag in einer Entscheidung vom Montag statt. Die Bundesrepublik müsse den Antragstellern die Visa erteilen. Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Während dieses Entscheidungsprozesses könne der Bund von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Die Bundesrepublik habe sich jedoch "durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden".
Auf diese rechtliche Bindung könnten sich die Antragsteller berufen. Zudem erfüllten die Antragsteller die weiteren Voraussetzungen für die Visumserteilung, befand das Gericht. Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich, und ihre Identität sei geklärt. Schließlich hätten die Antragsteller glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben bevorstehe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
A.Ruiz--AT