-
Havanna erklärt sich zu Gesprächen mit Washington bereit - USA erhöhen Hilfszahlungen
-
Saudis verwarnen Ronaldo
-
Irans Außenminister fordert vor Gesprächen mit den USA "gegenseitigen Respekt"
-
NBA: Orlando wieder erfolgreich
-
Trump startet nach ihm benanntes Regierungsportal für günstigere Medikamente
-
Parlamentswahl in Japan: Sieg der Konservativen von Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Vor Olympia: Stützle führt Ottawa zum Sieg
-
Baumann von ter-Stegen-Verletzung angefasst: "Fühle extrem mit"
-
Rams-Quarterback Stafford MVP der NFL
-
Hunderte Menschen demonstrieren gegen Kahlschlag bei der "Washington Post"
-
Sicherheitspolitiker fordern deutsche Ermittlungen zum Fall Epstein
-
Strafmaßverkündung gegen Hongkonger Demokratie-Aktivisten Jimmy Lai für Montag angesetzt
-
Atomgespräche zwischen den USA und Iran im Oman
-
Ex-Bundesaußenministerin Baerbock lehnt Boykott der Fußball-WM in den USA ab
-
Iranischer Regisseur Panahi fürchtet Opferung des iranischen Volkes bei Atomgesprächen
-
Havanna erklärt sich zu Gesprächen mit Washington "ohne Druck" bereit
-
Pentagon-Chef Hegseth bleibt Nato-Verteidigungsministertreffen fern
-
Steigende Ausgaben schicken Aktienkurs von Amazon auf Talfahrt
-
Venezuelas Parlament bringt Amnestiegesetz auf den Weg
-
OpenAI-Rivale Anthropic bringt neue Version von KI-Modell Claude heraus
-
Trump für neuen Atomwaffenvertrag mit Russland
-
Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot
-
Betrieb am Berliner Flughafen BER wegen Eisregen "im Prinzip eingestellt"
-
Trump unterstützt Orban vor Wahl in Ungarn im April
-
Überschwemmungen in Portugal werfen Schatten auf Präsidentenstichwahl
-
Danone weitet Rückruf von Babynahrung wegen möglicher Verunreinigung mit Giftstoff aus
-
Trump: Brauche Wahlsiege "für mein Ego"
-
Ukraine-Gespräche in Abu Dhabi: USA und Russland nehmen Militärdialog wieder auf
-
Mehrere Unfälle wegen Glätte auf Autobahn 10 in Brandenburg - 19 Verletzte
-
"Deutschlandtrend": SPD legt auf 15 Prozent zu - Union weiter vorne
-
Zwei Chinesen in Frankreich wegen Spionage angeklagt
-
Merz würdigt Golfstaaten bei Reise als "zuverlässige Kooperationspartner"
-
Kreise: Macrons Berater bemüht sich in Moskau um Gespräche mit Putin
-
Milliardär Musk bekennt: Geld macht nicht glücklich
-
Rechnungshof sieht Milliardenverschwendung bei Gesetz für schnellere Arzttermine
-
Frauen-Klubs stimmen gegen Zusammenarbeit mit DFB
-
US-Vizepräsident Vance in Mailand eingetroffen
-
Tod eines Zugbegleiters: Debatte über Konsequenzen
-
Trotz geringer Inflation und trotz des starken Euro: EZB lässt Leitzinsen unverändert
-
Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Ermittler gehen von geplanter Tat aus
-
Branchenverbände fordern Fokus auch auf Sanierungen im neuen Heizungsgesetz
-
Scheidender Ministerpräsident Kretschmann: "Ich bin froh, dass ich aufhöre"
-
Bericht: Bundeskriminalamt registriert 321 Sabotageverdachtsfälle in vergangenem Jahr
-
Scharfe Kritik nach Epstein-Enthüllungen: Britischer Premier Starmer lehnt Rücktritt ab
-
Tod eines Zugbegleiters bei Ticketkontrolle: Debatte über Konsequenzen
-
"Zweiter Rekordanstieg in Folge": Ausbildungslöhne legen kräftig zu
-
Gnabry verlängert beim FC Bayern
-
Selenskyj drängt nach Ukraine-Gesprächen in Abu Dhabi auf "schnellere Ergebnisse"
-
Von Netflix bis ZDF: Regierung plant Investitionspflicht in Deutschland
-
Deutsche Eishockey-Frauen verpatzen Olympia-Auftakt
Missbrauch bei Schwimmcamp in Sachsen-Anhalt: Strafe für Täter wird neu verhandelt
Die Strafe für einen ehemaligen Aushilfsschwimmmeister eines Freibads in Sachsen-Anhalt, der zwei Jungen sexuell missbrauchte, muss neu verhandelt werden. Die Anordnung der sich an die Haftstrafe anschließenden Sicherungsverwahrung bleibt allerdings bestehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) laut einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Auch die Feststellungen des Landgerichts Dessau-Roßlau ließ er stehen. Demnach hatte der Mann zwei Kinder im Alter von elf und zwölf Jahren missbraucht. (Az. 6 StR 480/24)
Die Taten beging er im August 2022 bei einem Schwimmcamp. Außerdem speicherte er auf seinem Tablet Bilder von nackten Kindern. Dafür wurde er wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte beurteilt. Die Einzelstrafe dafür muss neu verhandelt werden, weil sich die Gesetzeslage veränderte, wie der BGH entschied.
Bis Juni 2024 wurden Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte als Verbrechen eingestuft. Damit war es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Es mussten deshalb auch Menschen bestraft werden, die sich nichts Strafwürdiges zuschulden kommen ließen - etwa Eltern oder Lehrkräfte, die Material speicherten, um Taten zu melden und aufzuklären.
Dies wurde 2024 als Reaktion auf Forderungen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten für bestimmte Fälle geändert. Das soll es den Gerichten ermöglichen, das Strafmaß besser an die Schwere des individuellen Falls anzupassen. Für das Verbreiten von Kinderpornografie ist eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen, für den Besitz oder den Abruf solcher Inhalte von drei Monaten.
Über die Einzelstrafe und damit auch die Gesamtstrafe für den Fall aus Sachsen-Anhalt muss das Landgericht also neu verhandeln. Dass der Täter bestraft wird, ist aber klar. Die Einzelstrafen wegen des sexuellen Missbrauchs blieben bestehen, ebenso die Sicherungsverwahrung. Diese schließt sich an die Haft an. Der Täter kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.
L.Adams--AT