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Bewährungsstrafe für Hamburger Krankenschwester nach Bestehlen von Patient rechtskräftig
Weil sie einem Herzinfarktpatienten den Geldbeutel stahl, ist eine Krankenschwester rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil gegen die Angeklagte. Das Landgericht der Hansestadt hatte gegen sie wegen Diebstahls und anderer Delikte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt.
Es sah als erwiesen an, dass die Krankenpflegerin rauchend vor der Tür der Klinik gestanden hatte, als der Patient mit dem Rettungswagen ankam. Neben ihm auf der Liege habe sein Geldbeutel gelegen. Darin waren unter anderem Kreditkarte und Girocard sowie handschriftlich notiert die Geheimzahlen dazu. Der Geldbeutel fiel herunter, was Patient und Rettungskräfte nicht bemerkten.
Die Krankenschwester hob das Portemonnaie heimlich auf und ging damit weg. Sie hob 1860 Euro vom Konto des Patienten ab. Dieser starb wenig später an den Folgen des Infarkts. Gegen das Urteil des Landgerichts wandte sich die Krankenschwester an das Oberlandesgericht. Dieses fand bei seiner Überprüfung aber keine Rechtsfehler, das Urteil wurde rechtskräftig.
W.Stewart--AT