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Karlsruher Verhandlung über NPD beginnt ohne Vertreter von Partei
Mit leichter Verspätung hat am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über den Ausschluss der NPD von staatlichen Zuschüssen begonnen. Von der Partei selbst, die sich inzwischen "Die Heimat" nennt, war kein Vertreter anwesend - ein "einmaliger Fall in der Geschichte" des Gerichts, wie dessen Vizepräsidentin Doris König in Karlsruhe sagte. Noch bis Mittwoch will der Zweite Senat verhandeln. (Az. 2 BvB 1/19)
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hatten 2019 in Karlsruhe den Antrag gestellt, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Zuvor war Anfang 2017 der Versuch gescheitert, die Partei verbieten zu lassen - weil sie zu unwichtig war. Das Bundesverfassungsgericht attestierte der NPD damals zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei aber zu unbedeutend, um die Demokratie zu gefährden.
Im Juni 2017 wurde dann die Möglichkeit in das Grundgesetz eingefügt, verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Förderung auszuschließen. Politische Parteien bekommen Zuschüsse, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten. Außerdem bekommen sie Steuervergünstigungen etwa für Spenden und andere Zuwendungen.
Über einen Ausschluss von diesen Geldern muss im Einzelfall das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dieses will nun prüfen, ob die Neuregelung selbst verfassungsgemäß ist und außerdem, wie sich die Partei in den vergangenen Jahren entwickelte.
Zwar bekommt die NPD seit 2021 keine staatlichen Zuschüsse mehr, weil sie bei keiner Wahl die notwendige Hürde übersprang. Der Antrag sei aber präventiv darauf ausgerichtet, "mögliche zukünftige Ansprüche auszuschließen", sagte ein Bevollmächtigter von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, Christian Waldhoff, vor Gericht. Auch wenn die Partei derzeit keine direkten Zuschüsse bekomme, profitiere sie zudem nach wie vor von Steuervergünstigungen.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) argumentierte, dass die "Heimat" weiter verfassungsfeindliche Ziele verfolge. "Der Schutz des Parlamentarismus vor seinen Feinden war 1949 und ist 2023 ein zentrales Anliegen des Grundgesetzes", sagte sie.
Der amtierende Bundesratspräsident, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), nannte es "widersprüchlich und nicht vertretbar", dass eine von Karlsruhe als verfassungsfeindlich eingestufte Partei staatlich finanziert werde.
Die ehemalige NPD selbst hält die Neuregelung für verfassungswidrig. Sie beantragte schon 2017 beim Verfassungsgericht, eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit durch die Gesetzesänderung festzustellen. Das lehnte das Gericht aber vor einigen Tagen ab.
Das trug offenbar zur Entscheidung der "Heimat" bei, nicht in Karlsruhe zu erscheinen. Die Partei befürchte, dass es kein faires Verfahren gebe, sagte Gerichtsvizepräsidentin König. Sie habe das Gericht am Dienstagmorgen um 07.59 Uhr per Fax darüber informiert, "dass niemand auftreten wird".
Laut einer Mitteilung der Partei weigert sich ihr Vorstand, "sich zum Statisten einer Justizsimulation machen zu lassen". Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte zu diesem Vorgehen, es handle sich "aus unserer Sicht um eine Missachtung des Gerichts". Doch müsse die Partei darüber selbst entscheiden.
Die Verhandlung konnte trotz des Boykotts beginnen. Wie König ausführte, gibt es keine Anwesenheitspflicht. Ein Urteil soll in dieser Woche noch nicht fallen. Erfahrungsgemäß wird es in einigen Monaten erwartet.
M.Robinson--AT