-
Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof
-
Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden
-
Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr - Pflicht-Reserveübungen
-
Seltenes Kinderglück: Vierlinge in Sachsen geboren
-
Festnahme in Hassen: Verdächtiger soll 25 Morde in Ruanda angeordnet haben
-
Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert
-
Diplomat: USA und Iran führen am Mittwoch indirekte Gespräche in Katar
-
Erneut mehr Kegelrobben in Wattenmeer gezählt
-
Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen
-
Durchsuchungen auch beim DFB: EM 2024 im Visier der Justiz
-
Mehr und hochpreisige Ware angelandet: Deutsche Fischer steigern Erlöse
-
Rekordwert im ersten Halbjahr: Erneuerbare deckten 58 Prozent des Stromverbrauchs
-
Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Wohnkomplex in Monschau
-
Feuer in Lagerhalle für Holzsärge in Bayern - vier verletzte Einsatzkräfte
-
Nagelsmann zurück in Deutschland - Sky: Klopp bereit
-
AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen
-
Knapp ein Drittel von 25-Jährigen wohnt noch bei Eltern
-
Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt - Überarbeitung umstritten
-
Brandenburg: Sechsjähriger Junge stürzt von Balkon in elftem Stock und stirbt
-
Geburtenrate in Deutschland sinkt mit 1,32 Kindern auf tiefsten Stand seit 1997
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Gebäude in Monschau
-
CDU-Politiker Bilger lehnt Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung ab
-
Wirtschaftsverbände haben großen Erwartungen an Koalitionsausschuss
-
NGO: Mehr als 100.000 Tote seit Putsch in Myanmar
-
Auto prallt gegen Motorrad: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg
-
"Das sitzt": DFB-Stars richten sich an Fans
-
Fraunhofer-Analyse: Mehr Batteriespeicher machen Milliardenentlastung möglich
-
Nagelsmann verlässt USA Richtung München - Sky: Klopp bereit
-
UNO ändert Regeln: Keine Rückerstattungen mehr an säumige Zahler
-
Statement-Sieg: Mexiko stürmt ins Achtelfinale
-
Zverev will sich in Wimbledon "die beste Chance geben"
-
CDU-Politiker Kuban fordert Söder zu Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung auf
-
EU führt neuen Zoll auf Päckchen ein
-
Irland übernimmt rotierende EU-Ratspräsidentschaft von Zypern
-
Umsetzung von US-Zolldeal in der EU tritt in Kraft
-
Kabinett tagt im Verteidigungsministerium - Nato-Generalsekretär Rutte zu Gast
-
Koalitionsausschuss berät über Reihe großer Reformen und Streitthemen
-
Ozeane im vergangenen Monat so warm wie nie zuvor in einem Juni
-
US-Regierung hebt Exportbeschränkungen für Anthropic-Modelle auf
-
Trump erzielt mit Kryptowährungen 2025 Einnahmen von 1,2 Milliarden Dollar
-
USA haben mit Abschiebung von ungewollten Migranten nach Palau begonnen
-
Reiche will Rechenzentren schneller ans Netz schließen
-
Ungewöhnlicher Schritt: Trump kündigt Republikaner-Parteitag vor Zwischenwahlen an
-
Jubel mit Deschamps: Frankreich lässt Schweden keine Chance
-
Vor Koalitionsausschuss: Kirchen gegen weitere Kürzungen bei Entwicklungshilfe
-
Nach WM-Aus: Koeman tritt als Bondscoach zurück
-
Nachfolge von Bosnien-Beauftragten Schmidt: US-Diplomat geschäftsführend ernannt
-
Hummels: "Es muss sich auf der Trainerposition etwas ändern"
-
Comeback in Wimbledon: Williams kämpft vergeblich
Bundesgerichtshof hebt Freisprüche wegen Handel mit CBD-Hanfprodukten auf
Der Streit um den Handel mit sogenannten CBD-Hanfprodukten geht in eine neue Runde. Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob am Montag die Freisprüche gegen fünf Angeklagte des Berliner Unternehmens Bunte Blüte auf. Das Landgericht Berlin soll die Motive der Angeklagten neu überprüfen. (Az: 5 StR 269/22)
Das in den weiblichen Hanfpflanzen enthaltene Cannabidiol (CBD) gilt als krampflösend, beruhigend, angstlösend und appetitzügelnd. In den Produkten sind aber auch geringe Mengen des Cannabis-Rauschwirkstoffs THC enthalten. Insbesondere CBD-Öl wird vorrangig in Onlineshops bundesweit verkauft.
Angeklagt sind der Geschäftsführer sowie zwei Teilhaber und zwei Mitarbeiter des Berliner Unternehmens Bunte Blüte, das verschiedene CBD-Produkte vertreibt. Hierfür führten sie drei Kilogramm einer cannabishaltigen Zubereitung aus der Schweiz ein und bestellten weitere siebeneinhalb Kilogramm Blütenstände von Cannabispflanzen in Luxemburg bestellt.
Das Landgericht Berlin ging davon aus, dass es sich dabei wegen des verbliebenen THC-Gehalts zwar um Betäubungsmittel handelt. Dennoch sprach es die Angeklagten frei. Sie hätten ihre Produkte nicht zu Rauschzwecken verkauft. Auch hätten sie nicht absehen können, dass Kunden große Mengen der Produkte beispielsweise in Kekse einbacken, um eine Rauschwirkung zu erzielen.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der BGH diese Urteile nun auf und verwies die Anklagen zur neuerlichen Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin zurück. Bei seinem Urteil habe das Landgericht sich einfach auf die Aussagen der Angeklagten verlassen, ohne ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen. So fehlten Feststellungen zu möglichen Vorstrafen.
Daraus könnten sich aber Anhaltspunkte dafür geben, ob die Angeklagten die Betäubungsmitteleigenschaft ihrer Produkte hätten kennen können. Auch müsse sich das Landgericht näher mit der Werbung der Bunten Blüte auseinandersetzen, wonach die verkauften CBD-Produkte "entgegen der Behauptung einiger selbst ernannter Experten, Polizisten und Richter" keine Rauschwirkung hätten.
M.King--AT