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Bundestag billigt neues Infektionsschutzgesetz
Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Das Parlament billigte die Neuregelung, um die die Parteien der Ampel-Koalition lange gerungen hatten, am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 386 von 702 Abgeordneten für den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dagegen stimmten 313 Parlamentarier. Es gab drei Enthaltungen.
Das neue Infektionsschutzgesetz regelt bundeseinheitlich eine Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern sowie im Fernverkehr von Bussen und Bahnen. Auf eine solche Pflicht verzichtete die Koalition aber im Luftverkehr.
In Eigenregie können die Länder zusätzliche Maßnahmen wie etwa Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr sowie in Innenräumen anordnen. Noch härtere Maßnahmen - wie etwa eine Maskenpflicht im Außenbereich - können die Länder bei einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens beschließen. Dafür ist dann aber jeweils ein Parlamentsbeschluss erforderlich. Die Neuregelung gilt vom 1. Oktober bis zum 7. April.
Lauterbach betonte in der vorausgegangenen Debatte, er sehe Deutschland mit der Neuregelung gut gegen eine mögliche neue Corona-Welle gerüstet. "Wir werden die Lage im Herbst im Griff haben."
M.O.Allen--AT