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Justizministerin Hubig plant Preisobergrenze auf dem Zweitmarkt für Tickets
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Maßnahmen genannt, um gegen erhöhte Preise auf dem Zweitmarkt für Veranstaltungstickets vorzugehen. Sie wolle an zwei Stellen ansetzen, sagte Hubig dem Portal Web.de laut Meldung vom Dienstag: Eine Preisobergrenze soll den Aufschlag auf weiterverkaufte Tickets begrenzen, Veranstalter sollen die Möglichkeit bekommen, den Zweitmarkt besser zu regeln. "Dafür wollen wir ein neues 'geschütztes' Ticket einführen", kündigte sie an.
Sie setze "nicht auf Freiwilligkeit", betonte Hubig. "Wir werden auch die Wiederverkaufsplattformen in die Verantwortung nehmen." Rechtsdurchsetzung gegen Plattformen mit Sitz außerhalb der EU sei "anspruchsvoll - aber sie ist nicht unmöglich".
Gewerbliche Wiederverkäufer kaufen Tickets in Massen auf, nicht selten mithilfe automatisierter Software, sogenannten Bots. Anschließend verkaufen sie die Tickets zu hohen Preisen weiter. "Es ist ärgerlich für Fans, Sportlerinnen, Künstler und Veranstalter, wenn völlig überteuerte Tickets auf dem Zweitmarkt verkauft werden. Teilweise werden 14-Euro-Tickets für 250 Euro weiterverkauft. Das ist Geschäftemacherei auf dem Rücken der Fans", kritisierte die Ministerin.
Ihr sei aber wichtig, dass ein Weiterverkauf von Tickets möglich bleibt, betonte Hubig: "Es geht mir um die Verhinderung von Abzocke - und nicht um die Fans, die ihr Ticket zu einem fairen Preis weiterverkaufen wollen, weil sie nicht selber hingehen können."
Der Verband freier Musikschaffender Pro Musik und der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft hatten die Bundesregierung im Mai aufgefordert, gegen "Wucher und Betrug" auf dem Ticketzweitmarkt vorzugehen. Sie verwiesen auch auf Regelungen im Ausland: In Großbritannien müssten Originalpreis, Sitznummer und Verkäuferidentität klar ausgewiesen sein. In den USA verbiete der Better Online Ticket Sales-Act unter anderem den Einsatz automatisierter Kaufprogramme. In Belgien und Italien existierten vergleichbare Schutzregelungen.
A.Williams--AT