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Früheres IS-Mitglied in Niedersachsen zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle hat einen 27-Jährigen aus Deutschland wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers in seinem Urteil vom Montag als erwiesen an, dass er sich als 20-Jähriger zwischen 2015 und 2016 in Syrien dem IS angeschlossen hatte.
Dort wurde er militärisch ausgebildet sowie indoktriniert. Nach Feststellungen des Gerichts kam es allerdings nicht zu Kampfeinsätzen, vielmehr wurde der Beschuldigte später unter anderem in einem Krankenhaus eingesetzt. Er kehrte 2016 wieder nach Deutschland zurück, nachdem er in Syrien zwischenzeitlich in Gefangenschaft geraten war. Er gestand in dem Prozess alle Vorwürfe.
Vor der Ausreise hatte sich der deutsche Staatsbürger laut Anklageschrift im Umfeld des 2017 verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim bewegt und dort auch Seminare des früheren deutschen IS-Chefanwerbers Abu Walaa besucht. Das Urteil entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Alle Seiten verzichteten auf Revision, es ist rechtskräftig.
Bis zu einem Alter von 21 Jahren zur Tatzeit können Angeklagte in Deutschland nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Im vorliegenden Fall erkannten die Richter auf eine "Reifeverzögerung" und sahen dies als gerechtfertigt an.
Der Deutschsprachige Islamkreis Hildesheim war eines der zentralen Scharniere in der deutschen Islamistenszene, bis die Sicherheitsbehörden massiv gegen ihn vorgingen. Dessen Prediger Abu Walaa, der zugleich als zentraler Vertreter und eine Art Chefanwerber des IS in Deutschland galt, wurde im Februar vergangenen Jahres vom OLG Celle zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Y.Baker--AT