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Münchner Gericht muss neu über Wahlwerbung von Gruppe Ausländerstopp entscheiden
Das Landgericht München I muss neu über Wahlplakate und Flugblätter eines Vertreters der Bürgerinitiative Ausländerstopp entscheiden. Das Gericht habe nicht geprüft, ob sie die Menschenwürde der darauf Abgebildeten antasteten und ob eine Formalbeleidigung begangen werde, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch in München und verwies den Fall zur neuen Verhandlung zurück an das Landgericht.
Auf den Plakaten waren verschiedene Kommunalpolitiker abgebildet, die vom Münchner Kindl mit einem Besen aus dem Rathaus gefegt werden sollten. Auf der Rückseite des Flugblatts wurde die Bezeichnung "Volksverräter" benutzt. Der Angeklagte warb so im Frühling 2020 für seine Wiederwahl in den Münchner Stadtrat.
Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Das Landgericht hob dieses Urteil auf und sprach ihn frei - eine Entscheidung, die nun wiederum aufgehoben wurde.
Das Oberste Landesgericht betonte, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht schrankenlos gelte. Wenn durch herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde eines anderen angetastet werde, trete sie hinter den Ehrenschutz zurück.
J.Gomez--AT