-
NBA: Franz Wagner feiert Comeback
-
Vor dem Rodel-Krimi: Taubitz setzt auf "Pizza oder Pasta"
-
Südkorea: Razzia bei Geheimdienst nach Eindringen von Drohne in Nordkorea
-
Umfrage: Zwei Drittel der Deutschen halten Sozialstaat nicht mehr für finanzierbar
-
Bayern wollen nach Berlin: "Es geht ums Ganze"
-
Wehmut nach Gold: Raimund trauert Lindvik-Freundschaft nach
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz Kältewelle fünftheißester Januar überhaupt
-
Offizielles Wahlergebnis: Japans Regierungspartei erreicht Zweidrittel-Mehrheit
-
Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös
-
Prien und Dobrindt stellen Studie zu Dunkelfeld bei Gewaltvorfällen vor
-
Trump droht Ottawa mit Stopp der Eröffnung von Brücke zwischen Kanada und den USA
-
Epstein-Affäre: Grüne Bundestagsfraktion fordert Nachforschungen in Deutschland
-
US-Außenminister Rubio reist am Sonntag nach Ungarn
-
Umweltminister Schneider will Gebäudesanierungen und "Klimahandwerk" stärker fördern
-
Sterbeurkunde: Kanadische Schauspielerin Catherine O'Hara starb an Lungenembolie
-
Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab
-
"Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz: Vonn "bereut nichts"
-
Skistar Vonn berichtet: "Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz
-
Bericht: Verdächtiger von tödlichem Angriff auf Zugbegleiter zuvor schon auffällig
-
Diplomatenkreise: USA übergeben zwei wichtige Nato-Kommandoposten an Europäer
-
Trotz Festnahme von Vertrautem: Nobelpreisträgerin Machado will nach Venezuela zurück
-
Märchenhafter Raimund fliegt zum Olympiasieg
-
US-Prozess zu Social-Media-Sucht beginnt mit Eröffnungsplädoyers in Los Angeles
-
Epstein-Komplizin Maxwell verweigert Aussage und fordert Begnadigung durch Trump
-
Epstein-Affäre: Charles III. "zutiefst besorgt" über neue Vorwürfe gegen Andrew
-
Doppelsieg möglich: Taubitz führt knapp vor Fräbel
-
Nach Zugunglücken: Regierung und Lokführer in Spanien einigen sich auf Aktionsplan
-
US-Vizepräsident JD Vance besucht Armenien und Aserbaidschan
-
Doppelsieg möglich: Fräbel führt vor Taubitz
-
Deutsche NHL-Stars auf dem Eis - Kapitänsteam um Draisaitl
-
Trotz Streik: Pokalspiel in München findet statt
-
Frankreichs Zentralbankchef Villeroy de Galhau tritt zurück
-
Erneute OP bei Skistar Vonn
-
Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte
-
Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab
-
Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle" beginnt im März in Hamburg
-
Epstein-Affäre: Schottischer Labour-Chef fordert Starmer zum Rücktritt auf
-
Mecklenburg-Vorpommern: Polizei erwischt Einbrecher auf Rügen in Badewanne
-
Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Fast vier Jahre Haft in Stuttgart
-
"Französische Lebensart": Macron will Wein-Exporte steigen
-
Nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Bahn lädt zu Sicherheitsgipfel ein
-
40-Jährige tot in Berliner Park entdeckt - Tatverdächtiger festgenommen
-
PKK-Aktivistin in München zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
US-Vizepräsident JD Vance zu Besuch in Armenien eingetroffen
-
AfD-Bundesvorstand untersagt Veranstaltungen mit Rechtsextremisten Sellner
-
Team-Kombi: DSV-Duo chancenlos - zweites Gold für von Allmen
-
Staatsrechtler: BSW betritt mit Klage in Karlsruhe "Neuland"
-
Starmer in Epstein-Affäre unter Druck: Auch Kommunikationschef tritt zurück
-
Prinz William und Kate äußern sich bestürzt über jüngste Epstein-Enthüllungen
-
USA in der Team-Kombination mit Shiffrin und Johnson
Bundesverfassungsgericht: Keine finanzielle Hilfe für Vaterschaftsstreit aus DDR-Zeit
Ein in der DDR geborener 54-Jähriger ist mit dem Versuch gescheitert, finanzielle Unterstützung für die gerichtliche Feststellung seines biologischen Vaters zu bekommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm seine Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Freitag nicht zur Entscheidung an. Zuvor hatten Gerichte in Berlin es abgelehnt, dem Mann Verfahrenskostenhilfe zu gewähren. (Az. 1 BvR 422/24)
Er wurde 1971 geboren. Schon seine Mutter hatte noch zu DDR-Zeiten versucht, die Vaterschaft eines Manns gerichtlich feststellen zu lassen, mit dem sie nach ihren Angaben Geschlechtsverkehr hatte. Der Betreffende gab aber an, dass er zum Zeitpunkt der Zeugung nicht in der DDR gewesen sei. Die Gerichte entschieden 1975 und 1976 gegen die Frau.
Der inzwischen erwachsene Sohn ist dem Beschluss zufolge nach wie vor davon überzeugt, dass dieser Mann sein leiblicher Vater ist. Im Jahr 2023 beantragte er beim Familiengericht Kostenhilfe für ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft. Diese wurde ihm allerdings nicht gewährt, das Berliner Kammergericht wies seine Beschwerde dagegen zurück.
Der 54-Jährige wandte sich an das Verfassungsgericht. Unter anderem argumentierte er, dass die Urteile aus DDR-Zeiten rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügten. So sei kein medizinisches Gutachten eingeholt worden.
Karlsruhe erklärte die Verfassungsbeschwerde aber für unzulässig. Sie zeige nicht auf, wie durch die Entscheidung des Kammergerichts Grundrechte des Sohns verletzt worden sein könnten. Es habe keine schwierige oder ungeklärte Rechtsfrage entschieden.
Das Kammergericht hatte auf den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR verwiesen. Demnach bleiben Entscheidungen zu Abstammungsfragen aus der DDR bestehen. Das Verfassungsgericht seinerseits verwies nun auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, die ähnliche Fälle betrafen.
Demnach ist es noch kein Verstoß gegen wichtige Rechtsgrundsätze, wenn ein ausländisches Gericht die Feststellung einer Vaterschaft allein auf die Aussage der Kindsmutter stützte und kein Gutachten einholte. In solchen Fällen müssten verschiedene Kriterien betrachtet werden. Darauf gehe die Verfassungsbeschwerde nicht ein.
T.Wright--AT