-
Steigende Opferzahl und verzweifelte Suche nach Überlebenden nach Beben in Venezuela
-
BGH urteilt über Archiv von in Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas
-
Urteil in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten fällt
-
Anschläge auf jüdische Repräsentanten geplant: Prozess gegen Agenten in Hamburg
-
Politik und Deutsche Bahn äußern sich zur Zukunft von Stuttgart 21
-
Bundestag stimmt über Infrastruktur-Zukunftsgesetz ab
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf 235
-
Hilfe nach Erdbeben in Venezuela: USA schicken Kriegsschiffe und Flugzeuge
-
Japan und Schweden nach Remis in der K.o.-Runde
-
Nach "Wahnsinnsstart": Niederlande sichern Gruppensieg
-
Microsoft macht Xbox-Konsolen deutlich teurer
-
Serie antisemitischer Anschläge in Europa: Sieben Festnahmen in Belgien
-
DGB-Chefin Fahimi fordert stärkere Belastung von Vermögen und Erbschaften
-
Dicker Dämpfer vor K.o.-Krachern: DFB-Elf unterliegt Ecuador
-
Doppelpack Pépé: Elfenbeinküste beendet Curacaos Märchen
-
König Charles III. hat seit Thronbesteigung 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt
-
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
-
Medien: Taylor Swift und Travis Kelce heiraten offenbar am 3. Juli in New York
-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
-
Infrastrukturgesetz: Lob aus Wirtschaft - Kritik von Umweltschützern
-
Erdbeben erschüttern Venezuela - Dutzende Todesopfer und schwere Schäden
-
Rubio: USA wollen keine Einigung mit dem Iran "um jeden Preis"
-
"Wer bestellt, bezahlt": Länder hoffen bei Treffen mit Merz auf Durchbruch
-
Geldwäsche für nigerianische Mafia: Zwölf Angeklagte in München verurteilt
-
Österreichische Schützen unterwegs: 34 Langwaffen in Reisebus in Bayern entdeckt
-
Konferenz in Danzig: Werben um private Investoren für den Wiederaufbau der Ukraine
Gleiches Kindergeld auch für Wanderarbeitnehmer
EU-Staaten müssen Kindergeld und andere Familienleistungen einheitlich gewähren. Eine sogenannte Indexierung für Wanderarbeitnehmer aus anderen EU-Staaten nach den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland ist unzulässig, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Entsprechende Regelungen in Österreich seien eine indirekte Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit. (Az: C-328/20)
Kindergeld und andere Familienleistungen oder Steuervergünstigungen sind nach EU-Recht auch an Wanderarbeitnehmer aus anderen EU-Staaten zu gewähren, deren Kinder – meist mit dem anderen Elternteil - im Herkunftsland blieben.
Seit 2019 gilt dabei in Österreich ein "Anpassungsmechanismus". Sind im Herkunftsland die Lebenshaltungskosten geringer als in Österreich, werden diese Vergünstigungen entsprechend gesenkt. Sie werden aber auch angehoben, wenn die Lebenshaltung im Herkunftsland teurer ist.
Die EU-Kommission wertete dies als unzulässige Ungleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern gegenüber Inländern. Beim EuGH reichte die Kommission daher eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich ein.
Dieser gab der EuGH nun statt. Die Familienleistungen für Wanderarbeitnehmer müssten "exakt" denen für Inländer entsprechen. Schließlich würden bei diesen Leistungen auch die Kaufkraftunterschiede im jeweiligen Land, hier Österreich, nicht berücksichtigt. Daher sei auch die Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede zwischen den EU-Staaten nicht gerechtfertigt.
Nach dem Luxemburger Urteil ist die sogenannte Indexierung aber auch bei Vergünstigungen unzulässig, die der EuGH nicht als "Familienleistungen" wertet, etwa Steuervergünstigungen für Alleinerziehende oder Alleinverdiener. Betroffen seien hier vorrangig Wanderarbeitnehmer, weil insbesondere deren Kinder oft in einem anderen EU-Staat leben.
Dabei kämen diese Wanderarbeitnehmer größtenteils aus EU-Staaten, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in Österreich. Der "Anpassungsmechanismus" sei daher eine indirekte Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. Auch die Freizügigkeitsrechte dieser Wanderarbeitnehmer seien dadurch verletzt.
K.Hill--AT