-
Hilfe nach Erdbeben in Venezuela: USA schicken Kriegsschiffe und Flugzeuge
-
Japan und Schweden nach Remis in der K.o.-Runde
-
Nach "Wahnsinnsstart": Niederlande sichern Gruppensieg
-
Microsoft macht Xbox-Konsolen deutlich teurer
-
Serie antisemitischer Anschläge in Europa: Sieben Festnahmen in Belgien
-
DGB-Chefin Fahimi fordert stärkere Belastung von Vermögen und Erbschaften
-
Dicker Dämpfer vor K.o.-Krachern: DFB-Elf unterliegt Ecuador
-
Doppelpack Pépé: Elfenbeinküste beendet Curacaos Märchen
-
König Charles III. hat seit Thronbesteigung 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt
-
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
-
Medien: Taylor Swift und Travis Kelce heiraten offenbar am 3. Juli in New York
-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
-
Infrastrukturgesetz: Lob aus Wirtschaft - Kritik von Umweltschützern
-
Erdbeben erschüttern Venezuela - Dutzende Todesopfer und schwere Schäden
-
Rubio: USA wollen keine Einigung mit dem Iran "um jeden Preis"
-
"Wer bestellt, bezahlt": Länder hoffen bei Treffen mit Merz auf Durchbruch
-
Geldwäsche für nigerianische Mafia: Zwölf Angeklagte in München verurteilt
-
Österreichische Schützen unterwegs: 34 Langwaffen in Reisebus in Bayern entdeckt
-
Konferenz in Danzig: Werben um private Investoren für den Wiederaufbau der Ukraine
-
Neues Gutachten bringt Debatte über AfD-Verbot wieder in Schwung
-
Ryanair streicht Gebühr für Familiensitzplatz - allerdings "widerwillig"
-
Trump stößt republikanische Parteikollegen mit Wutausbruch vor den Kopf
-
Berufssoldat stirbt bei Unfall auf Truppenübungsplatz in Rheinland-Pfalz
-
Gericht: Familienurlaub mit Mutter auch ohne Einwilligung von Kindsvater möglich
-
DB-Chefin Palla schraubt Ziele nach unten - 80 Prozent Pünktlichkeit erst 2035
-
Polizisten retten in Thüringen Schwanenfamilie von Straße
Innenministerium darf keine Adresse von anonymem Online-Fragesteller verlangen
Das Bundesinnenministerium darf von einem anonymen Fragesteller auf dem Internetportal FragdenStaat nicht standardmäßig eine Adresse verlangen. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch und gab damit dem Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung recht. Die Erhebung von persönlichen Daten sei in dem konkreten Fall für die vom Innenministerium verfolgten Zwecke "nicht erforderlich".
Eine Fragesteller hatte sich mittels einer von der Internetplattform generierten, nicht personalisierten E-Mail-Adresse an das Ministerium gewandt. Das Innenministerium forderte ihn daraufhin dazu auf, seine private Postanschrift oder persönliche E-Mail-Adresse mitzuteilen, weil andernfalls keine Auskunft erteilt werden könne. Der Datenschutzbeauftragte erteilte dem Ministerium daraufhin eine Verwarnung.
Nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten hatte das Bundesministerium Daten ohne rechtliche Grundlage angefordert und ebenso unberechtigt verarbeitet. Gegen diese Verwarnung ging das Innenministerium gerichtlich vor und bekam vor dem Verwaltungsgericht Köln recht.
Das Oberverwaltungsgericht bewertete den Fall anders: Aus dem Informationsfreiheitsgesetz oder dem Verwaltungsrecht gehe nicht hervor, dass ein Antrag stets eine Postanschrift erfordere. Auch in dem konkreten Einzelfall gebe es keine Anhaltspunkte für eine erforderliche Datenerhebung, hieß es.
In einem zweiten Verfahren hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte hingegen keinen Erfolg mit seiner Berufung. Nach Auffassung des Gerichts kann er dem Innenministerium nicht grundsätzlich vorschreiben, nur persönliche Daten abzufragen, wenn ein Antrag voraussichtlich abgelehnt wird oder Gebühren anfallen. Diese Anweisung gehe zu weit, weil sie Ausnahmeregelungen verbiete. Gegen das Urteil kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
H.Thompson--AT