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Rhein: Mord an Regierungspräsident Lübcke hätte nicht verhindert werden können
Rhein: Mord an Regierungspräsident Lübcke hätte nicht verhindert werden können / Foto: Arne Dedert - POOL/AFP/Archiv

Rhein: Mord an Regierungspräsident Lübcke hätte nicht verhindert werden können

Der rechtsextremistisch motivierte Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat nach Ansicht des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (beide CDU) nicht verhindert werden können. "Ich komme zu dem Schluss, dass diese unerklärliche und schreckliche Tat nicht hätte verhindert werden können", sagte Rhein am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss zum Mord an Lübcke im Wiesbadener Landtag.

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Die Tat sei für alle schlimm gewesen, sagte Rhein. Viele Fragen seien nicht abschließend geklärt worden, weil sie allein der Täter beantworten könne. Dennoch habe der Rechtsstaat funktioniert, fügte er hinzu. Rhein war zwischen Februar 2009 und August 2010 Staatssekretär im hessischen Innenministerium. Von August 2010 bis Januar 2014 war er hessischer Innenminister.

Eigenen Angaben zufolge kann er sich nicht erinnern, dass ihm während seiner Amtszeit als Innenminister Bericht über die beiden Rechtsextremisten Stephan E. und Markus H. erstattet worden sei. Insbesondere über ihre Gefährlichkeit sei ihm nichts bekannt gewesen. Die Namen habe er erst nach dem Mord an Lübcke im Rahmen der Berichterstattung zum Mord wahrgenommen.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. Im Januar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Mordprozess den Rechtsextremisten E. zur Höchststrafe.

Der Mitangeklagte H. wurde vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig. Der Untersuchungsausschuss prüft ein mögliches Versagen der Sicherheitsbehörden.

F.Wilson--AT