-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
-
Schuster: DFB-Debütanten haben "Schwung mitgebracht"
-
Scharfe Kritik an geplanter Liveübertragung von Hinrichtung in den USA
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung
-
Ex-Prinz Andrew erhielt 302.000 Pfund Entschädigung für Auszug aus Royal Lodge
-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
-
Selenskyj: "Erhebliche Schäden" am Stromnetz der Ukraine durch russische Angriffe
-
China verkündet Einigung mit EU bei Handel mit Hybridautos
-
UN-Menschenrechtsbüro verfolgt Schülerproteste in Frankreich "mit Sorge"
-
Gesichtsliftings beliebt: Umfrage zu Schönheits-OPs zeigt Einfluss sozialer Medien
-
EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Börsenaufsicht - Ausnahme für Deutsche Börse
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Deutsche Bahn passt Planung an
-
Bessere Chancen für die Kleinsten: Gesetz zu frühkindlicher Bildung im Bundestag
-
Einsatz für Menschenrechte: Südafrikanerin Navi Pillay erhält Friedensnobelpreis
-
UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"
-
"Schande": Scharfe Kritik an Schröders Putin-Besuch von Merz und Bundesparteien
-
Merz "zutiefst empört" über Schröders Besuch bei Putin in Moskau
-
Tödliche Schüsse bei Waffenkontrolle in Bayern: Kein Hinweis auf extremistisches Motiv
-
An Baumspitzen geklammert: Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien gerettet
-
Friedensnobelpreis geht an südafrikanische Juristin Navanethem "Navi" Pillay
-
Zwei Tote bei Waffenkontrolle: Motiv von 60-jährigem Verdächtigen noch unklar
-
Unterwasserlärm: Australische Forscher testen Hörvermögen von Seelöwen und Seebären
-
"Schande": Kritik an Altkanzler Schröder nach Besuch bei Putin
-
Mission 1: Zverev startet trotz Schrecksekunde erfolgreich
-
Tourismus: Neuer Rekord bei Übernachtungen in deutschen Betrieben
-
Tischtennis: Ovtcharov muss für EM absagen
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover
-
Trump: Die USA werden den Iran vor den Kongresswahlen nicht mehr angreifen
-
Prien: Frühkindliche Bildung entscheidend für Schulerfolg - Gesetz im Bundestag
-
Brasilien: Drittplatzierter bei Präsidentschaftswahl unterstützt Bolsonaro
-
Vor CDU-Klausurtagung: Frei dringt auf klaren Kurs und "konsequente" Umsetzung von Reformen
-
Schüsse auf Auto mit Kind an Bord: Mann in New York bei ICE-Einsatz verletzt
-
Einstand für die 76ers: James erzielt zehn Punkte
-
Voss zieht positives DTM-Fazit: "Spannend und ausgeglichen"
-
WNBA: Wilson zum fünften Mal als MVP ausgezeichnet
-
Sander über Blessin: "Trainer, der sehr klar kommuniziert"
-
NFL: Buccaneers feiern ersten Saisonsieg
-
Mumbrú: Bayern-Profi Washington keine Option für DBB-Team
-
Kühnen verteidigt Zverev: "Der beste Spieler des Jahres"
-
US-Flugzeugträger "USS Abraham Lincoln" nach elfmonatigem Einsatz wieder in Kalifornien
Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft - und die Sorgen um mögliche Personalmängel insbesondere in der Pflege bestehen weiter. Die Vorgabe führe "in der Alten- und Krankenpflege, in Arztpraxen, bei der Feuerwehr sowie im Rettungsdienst dazu, den Personalmangel in den sensibelsten Bereichen zu verschärfen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
"Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar", urteilte Brysch. "Denn die derzeitigen Vakzine können die Verbreitung der aktuellen Variante kaum stoppen."
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), in dem Pflegeheimbetreiber organisiert sind, warnte vor einer Verschärfung des ohnehin bestehenden Personalmangels. "Wir sind sehr besorgt, weil Versorgungsengpässe drohen, wenn flächendeckend Betretungsverbote für ungeimpftes Personal ausgesprochen werden", sagte Verbandspräsident Bernd Meurer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. "Es wird Pflegeheime geben, die dann ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr versorgen können."
Meurer kritisierte zudem, dass es noch viele offene Fragen gebe. "Ich muss als Arbeitgeber zum Beispiel verbindlich wissen, was die arbeitsrechtlichen Folgen sind: Darf man kündigen? Und welche Haftungsansprüche gibt es, bis das Gesundheitsamt entschieden hat?"
Heimen, die ungeimpftes Personal weiter beschäftigten, um die Versorgung zu gewährleisten, drohe ein Rechtsrisiko. "Was, wenn es dann zu einem Ausbruch kommt und ein Angehöriger den Betreiber deshalb verklagt?", fragt Meurer. Der Gesetzgeber müsse gewährleisten, dass von ihm angeordnete Maßnahmen auch umsetzbar seien - "das ist bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht derzeit nicht der Fall".
Seit diesem Dienstag müssen die Beschäftigten in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - sie müssen dafür ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Legen die Beschäftigten keinen der geforderten Nachweise vor, muss der Arbeitgeber das jeweils zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde soll die Betroffenen dann zunächst erneut auffordern, den Nachweis in einer angemessenen Frist vorzulegen, die aber im Gesetz nicht näher definiert ist. Bleibt dies erneut aus, muss das Amt im Rahmen seines Ermessens über ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot entscheiden.
K.Hill--AT