-
Mehrheit sorgt sich um öffentlichen Einfluss sozialer Medien - Verzicht kaum Thema
-
US-Militär: Hafen im vom Erdbeben zerstörten La Guaira wieder in Betrieb
-
Dobrindt und Selen stellen Verfassungsschutzbericht vor
-
Pistorius besucht Deutsch-Niederländisches Korps in Estland
-
Wadephul nimmt an Mercosur-Gipfel in Paraguay teil
-
Nach WM-Aus Trost vom Kanzler: "Wir sind stolz auf euch"
-
Chinesischer Milliardär wegen Finanzbetrugs in New York zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Klopp mauert: "Das ist nicht der Moment"
-
Wahlbehörde in Peru erklärt Keiko Fujimori zur Siegerin der Präsidentenwahl
-
Nach WM-Aus: Nagelsmann will weitermachen
-
Klopp entsetzt: "Wir haben nicht funktioniert"
-
Ukrainischer Oligarch bei Explosion im Fürstentum Monaco schwer verletzt
-
Fiasko in Foxborough: DFB-Desaster gegen Paraguay
-
Wahlbehörde in Peru erklärt Fujimori zur Siegerin der Präsidentenwahl
-
Hilfe für die Ukraine: Wadephul sieht USA auf Seite der Europäer
-
Nagelsmann bringt Undav für Musiala
-
Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade
-
Samba in Houston: Brasilien ringt Japan nieder
-
Macron empfängt thailändischen König in Paris
-
Frankreich und Oman fordern freie und uneingeschränkte Schifffahrt in Straße von Hormus
-
Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher
-
Supreme Court: Drei Niederlagen und ein Erfolg für Trump
-
Polizei mit hunderten Kräften bei AfD-Kundgebung und Gegendemo in Berlin
-
Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht
-
Ukraine: Neun Tote und mehr als 40 Verletzte bei russischen Angriffen
-
Wadephul mit Rubio in Washington zusammengekommen
-
Chinas Handelsminister auf Europa-Besuch: Peking und Brüssel um Annäherung bemüht
-
Gündogan fordert "klare Struktur" und mehr "Disziplin"
-
Frankreich debattiert erneut über die Wiederzulassung von Bienenkillern
-
Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"
-
Oberstes US-Gericht: Rauswurf von Fed-Vorständin Cook durch Trump unrechtmäßig
-
Frankreichs Parlament verabschiedet Werbeverbot für Wegwerfmode
-
Baby aus Klinik entführt: 18-jährige Verdächtige kommt vorläufig in Psychiatrie
-
In Thüringen getötete Frau: Tatverdächtiger in Polen festgenommen
-
Dutzende Tote bei schwersten pakistanischen Luftangriffen in Afghanistan seit Monaten
-
Fünf Tote nach Schüssen in Jugendhilfeeinrichtung in niedersächsischem Stade
-
Burnham kündigt Dezentralisierung der britischen Regierung bei Wahl zum Premier an
-
Starker Auftakt in Wimbledon: Maria in Runde zwei
-
Ehefrau nach Trennung erstochen: Zwölf Jahre Haft wegen Totschlags in Hannover
-
Maresca wird Guardiola-Nachfolger bei Manchester City
-
Warten auf das "große Paket": Koalitionsausschuss soll Durchbruch bringen
-
Suche in Erdbebenregion in Venezuela dauert an - Hoffnung auf weitere Überlebende sinkt
-
Vor Nato-Gipfel: Erdogan fordert "Einbindung" der Türkei in europäische Verteidigungsstruktur
-
Zweitwärmster Juni in Deutschland: Gewitter folgen auf historische Hitzewelle
-
Fünf Tote nach Schüssen in niedersächsischem Stade - Mutmaßlicher Schütze festgenommen
-
Linke dringt auf umfassende Konzepte zum Hitzeschutz
-
Syrien verurteilt Israels Vorstöße im Süden des Landes
-
Ukraine: Sieben Tote und mehr als 30 Verletzte bei russischen Angriffen
-
"Kurzsichtig und fatal": Steinmeier warnt vor Kürzung von Engagement für UNO
-
Freie Tankstellen erwarten Ansturm vor Auslaufen des Tankrabatts
Frühere Lebensgefährtin von Dieter Wedel in Berlin freigesprochen
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat die ehemalige Lebensgefährtin Dieter Wedels, Dominique Voland, vom Vorwurf der versuchten Erpressung des inzwischen gestorbenen Regisseurs freigesprochen. Es habe kein Tatnachweis erbracht werden können, sagte die Vorsitzende Richterin Franziska Wagner am Montag.
Die Anklage hatte der 45-Jährigen vorgeworfen, sich im Januar 2018 bei dem Regisseur gemeldet und Geld gefordert zu haben. Voland soll von Wedel zwischen 150.000 und 300.000 Euro dafür verlangt haben, dass sie in der #MeToo-Debatte verschiedenen Zeitungen keine negativen Tatsachen über ihn berichtet. Der Fernsehregisseur zahlte demnach nicht, erstattete hingegen Anzeige gegen Voland, mit der er bis 2009 zusammen war und einen gemeinsamen Sohn hatte.
Die 45-Jährige bestritt in ihrer Einlassung am Montag die Vorwürfe, den Sachverhalt schilderte sie ganz anders: Wedel habe sie mehrmals angerufen und sie gebeten, sich positiv in der Presse über ihn zu äußern, sagte Voland. "Er hatte offenbar Angst" vor einem von ihr geplanten Buch sowie einem Interview, das sie der Zeitschrift "Gala" gab. Zuerst überwies er ihr deshalb 10.000 Euro, wie Dokumente belegen. Später habe er ihr über einen gemeinsamen Freund 300.000 Euro geboten.
"Es liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor", sagte Staatsanwältin Kimberly Seifer in ihrem Plädoyer. Zudem könnten die Hauptbelastungszeugen, Wedel und seine Ehefrau Ursula Wolters, nicht mehr gehört werden. Beide hatten zu dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt, starben jedoch im Juli. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragten deshalb einen Freispruch. Die Vorsitzende Richterin folgte dem und sprach Voland frei. "Wenn wir Zweifel an Ihrer Schuld haben, müssen wir Sie freisprechen", sagte Wagner an die Angeklagte gerichtet.
2018 hatten mehrere Schauspielerinnen öffentlich den Vorwurf sexueller Übergriffe und demütigender Behandlungen gegen den Regisseur erhoben. Der Vorgang wurde zu einem Symbol der sogenannten #MeToo-Debatte um Sexismus in der Filmindustrie. Die Vorwürfe mündeten schließlich in einer Vergewaltigungsanklage der Staatsanwaltschaft in München. Wedel hatte die Vorwürfe stets als Teil einer Verleumdungskampagne zurückgewiesen. Mit seinem Tod war zugleich auch das Verfahren gegen ihn beendet.
Das Amtsgericht hatte in der nun verhandelten Sache bereits 2019 einen Strafbefehl gegen Voland erlassen. Gegen diesen legte die 45-Jährige Widerspruch ein, weshalb es zum Prozess kam. Der Beginn der Hauptverhandlung war dabei in der Zwischenzeit mehrfach angesetzt worden, musste aber aus unterschiedlichen Gründen jeweils verschoben werden.
H.Romero--AT