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Bundesverfassungsgericht lässt Sorgerechtsentzug nach vermuteter Kindesmisshandlung bestehen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Elternpaars nicht zur Entscheidung angenommen, dem wegen vermuteter Kindesmisshandlung das Sorgerecht entzogen wurde. Eine mögliche Verletzung des Elternrechts oder des Rechts auf rechtliches Gehör werde nicht dargelegt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, den Jungen aus der Familie zu nehmen, sei nachvollziehbar begründet. (Az. 1 BvR 1807/20)
Das Kind war im Jahr 2017 im Alter von drei Wochen wegen eines Oberschenkelbruchs im Krankenhaus behandelt worden. Zwei Monate später stellten Ärzte ein Schütteltrauma fest. Sie vermuteten - wie auch schon bei dem Oberschenkelbruch - Misshandlung durch die Eltern.
Diese waren damit einverstanden, dass der kleine Junge bis zu einer Gerichtsentscheidung woanders lebte. Das Amtsgericht Michelstadt entzog ihnen im Folgejahr das Sorgerecht, das Oberlandesgericht wies ihre Beschwerde und Anhörungsrüge zurück. Es hatte zuvor weitere ärztliche Stellungnahmen eingeholt.
Die Sachverständigen vermuteten, dass der Vater dem Kind den Oberschenkel gebrochen habe und dass es später entweder auf den Boden gefallen, geschüttelt oder auf andere Weise verletzt worden sei. Das Oberlandesgericht fürchtete darum um die Gesundheit des Kinds, sollte es in die Familie zurückkehren.
Die Eltern argumentierten in Karlsruhe unter anderem, dass ein Unfall nicht ausgeschlossen sei und die Schlussfolgerungen der Gerichte spekulativ seien. Damit hatten sie aber nun keinen Erfolg.
K.Hill--AT