-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
-
FDP-Vorstand tritt geschlossen zurück - Dürr will erneut als Chef antreten
-
Bundeswehrverband sieht deutlich höheren Personalbedarf in der Truppe
-
Scheidender Mainzer Ministerpräsident Schweitzer will in Landespolitik bleiben
-
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Ölpreis gibt nach
-
Justizreferendum in Italien: Niederlage für Meloni zeichnet sich ab
-
FDP-Chef Dürr bietet Rücktritt an - Neuwahl von Parteispitze im Mai
-
Reiter meldet sich krank: Grüner Krause übernimmt Münchner Oberbürgermeistergeschäfte
-
Prognosen: Knapper Ausgang bei Referendum zu Justizreform in Italien
-
Bas warnt SPD vor Selbstzerfleischung - Koalition will Reformen durchziehen
-
Schnieder will nach CDU-Wahlsieg in Rheinland-Pfalz Sondierungen mit SPD vorbereiten
-
Debatte über Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
IEA-Chef warnt vor schwerer Energie-Krise - Ölpreis höchst volatil
-
Sloweniens Liberale stehen nach Sieg bei Parlamentswahl vor schwierigen Koalitionsgesprächen
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rückenwind für RN und links-grüne Siege in Metropolen
-
Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab
-
Ungarn nach Berichten über Durchstechen von Infos von EU-Treffen in Erklärungsnot
-
Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
-
Merz "dankbar" für Vertagung von Trumps Plänen zu Angriffen auf iranische Kraftwerke
-
Wadephul nimmt deutschen Botschafter gegen israelische Kritik in Schutz
-
Merz sieht Wahlsieg in Rheinland-Pfalz als Ansporn für Reformpolitik im Bund
-
Linke sieht sich trotz verpassten Parlamentseinzugs in Rheinland-Pfalz im Aufwind
-
BVB: Book wird Kehl-Nachfolger
-
Köln: Kessler stellt Wagner Beförderung in Aussicht
-
Familienministerin weist Kritik an Umbau von Demokratieprogramm zurück
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rechtspopulisten erobern knapp 70 Rathäuser
-
Justizministerium will noch diese Woche Entwurf gegen digitale Gewalt vorlegen
-
Chaos im Gerichtssaal: Prozess um schwerstes Zugunglück in Griechenland vertagt
-
Trump: Pläne zu Angriffen auf iranische Kraftwerke nach "sehr guten" Gesprächen vertagt
-
Ölpreis sinkt drastisch - Europas Börsen nach Trump-Ankündigung wieder im Plus
-
U21 ohne Collins und Aseko - Baur nachnominiert
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte nach Kollision auf New Yorker Flughafen LaGuardia
-
Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft
-
Gesetzliche Krankenversicherung: Kassen sehen Ausgaben- und nicht Einnahmeproblem
-
Apothekenpleiten auf höchstem Stand seit 2008 - Branche aber vergleichsweise stabil
-
Nach Wahldebakel in Mainz: SPD-Spitze setzt auf Reformen statt Personaldebatten
-
DFB-Elf: Stiller und Führich für Pavlovic und Nmecha
-
Kein früheres Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes: Klimaklagen scheitern am BGH
-
Früherer französischer Regierungschef Jospin im Alter von 88 Jahren gestorben
-
Urteil aus Hessen: Mentorin darf als "toxisch" bezeichnet werden
-
Scharfe Handgranate unter Auto vor Einfamilienhaus in Niedersachsen entdeckt
-
Auf Abschiedstour: Popp fehlt dem VfL "einige Wochen"
-
Presse: Koalition könnte kostenlose Krankenversicherung für Ehepartner abschaffen
-
Prozess gegen mutmaßlichen Huthi-Rebell in München begonnen
Verwaltungsgericht kippt Messerverbot gegen 18-jährigen Wuppertaler
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat ein dreijähriges polizeiliches Messerverbot gegen einen 18-Jährigen für rechtswidrig erklärt. Ein Verbot des Führens von Messern außerhalb der Wohnung könne nicht auf das nordrhein-westfälische Polizeigesetz gestützt werden, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch. Im einschlägigen Bundeswaffenrecht fehle eine entsprechende Regelung aber. Eine solche könne wiederum nur vom Bund erlassen werden.
Der junge Mann war in der Vergangenheit laut Gerichtsangaben mehrfach strafrechtlich auffällig geworden. In der Folge verbot die Polizei dem Mann, außerhalb der Wohnung Messer oder andere gefährliche Gegenstände zu tragen. Die Polizei berief sich dabei auf das Landespolizeigesetz.
Mit dem Polizeigesetz könne ein solches Messerverbot aber nicht begründet werden, stellte das Gericht fest. Die Abwehr von Gefahren durch Waffen und Messer sei Zweck des Bundeswaffengesetzes und damit alleinige Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Im Waffengesetz fehle eine solche Rechtsgrundlage aber bislang.
Soweit sich das Verbot gegen den 18-Jährigen auf das Führen von Armbrüsten oder Reizstoffsprays bezieht, hat es dem Gericht zufolge jedoch Bestand. Für diese Waffen gebe es eine entsprechende Rechtsnorm im Bundeswaffengesetz. Ein solches Verbot sei im Fall des 18-Jährigen zur Verhütung von Gefahren auch geboten, erklärte das Gericht weiter.
Der junge Mann war in den vergangenen zwei Jahren zwar nicht mehr aktenkundig geworden, zuvor hatte er jedoch im Verdacht gestanden, an Gewaltdelikten beteiligt gewesen zu sein. Dazu zählten eine versuchte räuberische Erpressung mit einem Messer, der unerlaubte Besitz einer Schreckschusspistole sowie der Wurf eines Feuerwerkskörpers in ein vollbesetztes Klassenzimmer. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
W.Morales--AT