-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
-
Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen
-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig
Ein Jahr nach dem Mord an seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Berliner Landgericht verhängte lebenslange Haftstrafe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau in der Nähe ihrer Wohnung angegriffen, auf sie eingeschlagen und schließlich mit einem Messer zugestochen, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 368/25)
Dem Urteil zufolge hatte sich die 36-Jährige schon im Jahr 2020 getrennt und 2022 scheiden lassen. Der Mann, Vater der vier gemeinsamen Kinder, hatte sie immer wieder angegriffen und bedroht, wofür er zuvor bereits verurteilt worden war.
Mit dem Ende der Beziehung habe er nicht umgehen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat bei der Urteilsverkündung im Februar. Während er in seinem Leben immer weitere Abstriche erfahren habe, habe er erlebt, wie seine Exfrau sich immer mehr emanzipiert und freigeschwommen habe. Dies habe seine Ehre aus seiner Sicht massiv verletzt. "Wenn er sie traf, entlud sich sein massiver Hass", sagte Dobrikat.
Am 28. August 2024 sei er zur Wohnung seiner Exfrau gefahren, obwohl er sich dieser nicht nähern durfte. Als er die Frau auf dem Gehweg sah, griff er sie dem Urteil zufolge sofort an und brachte sie mit Faustschlägen zu Boden. Dann setzte er sich auf sie und schlug massiv auf die Frau ein.
Als Zeugen ihn lautstark zum Aufhören aufforderten, ließ er kurz von der Frau ab. Sie konnte sich aufrappeln und einige Schritte weglaufen, wurde aber durch den Angeklagten erneut zu Boden gebracht. Diesmal stach er dreimal massiv mit einem Messer in Herzhöhe auf seine Exfrau ein. Diese Verletzungen waren tödlich.
Obwohl sich anschließend eine Zeugin schützend über die 36-Jährige beugte, trat der Mann noch mehrmals mit den Füßen nach dem Kopf seiner Exfrau. Zu den herbeigerufenen Notärzten und Polizisten sagte er, es sei sein gutes Recht gewesen, sie zu töten.
Das Landgericht verurteilte ihn wegen Mordes. Außerdem stellte es fest, dass seine Schuld besonders schwer wiege. Das begründete es unter anderem damit, dass er mehrmals gegen die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen und sein Opfer während der Tat beleidigt hatte. Die Tat trage den Charakter einer "von einem absoluten Vernichtungswillen getragenen öffentlichen Hinrichtung".
Der zum Urteilszeitpunkt 50 Jahre alte Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Die lebenslange Haftstrafe wurde rechtskräftig, ebenso die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
G.P.Martin--AT