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Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot für Le Pen gefordert
Für die Rechtspopulistin Marine Le Pen schwinden in Frankreich die Aussichten auf eine vierte Präsidentschaftskandidatur. Im Berufungsprozess gegen die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vier Jahre Haft und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter gefordert. Le Pen habe "ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht hat, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen", sagte Generalstaatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchet am Dienstag vor Gericht in Paris. Sollten die Berufungsrichter den Forderungen folgen, dürfte Le Pen bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl voraussichtlich nicht antreten.
In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten.
Die geforderte Strafe liegt etwas niedriger als das Urteil der ersten Instanz. Konkret forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem sechs Stunden dauernden Plädoyer am Dienstag, dass von der vier Jahren Gefängnis drei auf Bewährung und eins in Form einer elektronischen Fußfessel verhängt werden. Zudem solle Le Pen eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Das Kandidaturverbot für öffentliche Ämter solle zudem nicht unmittelbar gelten.
Dies bedeutet, dass die Strafe durch ein weiteres Verfahren vor dem höchsten Berufungsgericht suspendiert würde. Allerdings hatte Le Pen erklärt, dass sie die Frage der Kandidatur entscheiden wolle, ohne ein mögliches Verfahren vor dem Kassationsgericht abzuwarten. Wenn sie selber nicht antreten kann, soll der 30 Jahre alte RN-Parteichef Jordan Bardella für die Partei Rassemblement National antreten.
Die Staatsanwaltschaft forderte zudem die Verurteilung der elf weiteren Angeklagten, darunter auch die Partei als juristische Person. Nach ihrer Darstellung arbeiteten die Assistenten der EU-Abgeordneten zwischen 2004 und 2016 für die Partei, "wurden aber von Europa bezahlt". Ziel sei es gewesen, "die Personalkosten der Partei durch den Etat für die parlamentarischen Assistenten abzudecken". Die Partei, die damals noch Front National hieß, war nach mehreren Wahlniederlagen finanziell in Schwierigkeiten geraten.
In ihren Strafforderungen für die anderen Angeklagten hielten die Staatsanwälte sich in etwa an die Urteile der ersten Instanz. Sie forderten zwischen sechs Monaten auf Bewährung für einen RN-Abgeordneten bis zu drei Jahren Haft für den ehemaligen Schatzmeister und Le-Pen-Vertrauten Wallerand de Saint-Just.
Ob die Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft folgen, ist offen. Von Mittwoch an sollen die Anwälte der Verteidigung ihre Plädoyers halten. Der Prozess endet am 11. Februar, dann soll der Termin für das Urteil verkündet werden, voraussichtlich im Juni. Le Pen hatte während des Berufungsverfahrens ihre Unschuld beteuert, aber unabsichtliches Fehlverhalten eingeräumt.
In der ersten Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem wurde sie zu einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt, welches - anders als die Haftstrafe - durch das derzeitige Berufungsverfahren nicht suspendiert wurde. Le Pen hatte der Justiz anschließend vorgeworfen, ihr aus politischen Gründen einen Prozess zu machen.
W.Stewart--AT